Fall 5: Frau K.: Wer keine Nachbarschaft will, solange er gesund ist, der bekommt schwerlich nachbarschaftliche Hilfe, wenn es ihm schlecht geht (Bericht des Pflegeheims)
Nach einem Hirnstamminfarkt und einem Krankenhausaufenthalt wurde Frau K. (88 Jahre alt), die zusammen mit ihrem Ehemann in einer Mietwohnung des Bauund Sparvereins eG lebte, zunächst von ihrer 15 min entfernt wohnenden Tochter und einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Sie erholte sich dann wieder, um aber in den folgenden Jahren zunehmend geistig und körperlich stark abzubauen. Dabei wurde auch ihre fast ebenerdig liegende Wohnung wegen der Schwelle am Balkon und der Schwelle vor der Haustüre für sie nicht mehr ohne Hilfe begehbar, sodass sie nur noch selten das Haus verlassen konnte. Dennoch gelang dem Ehemann in Zusammenarbeit mit Tochter und täglicher ambulanter Pflege die Versorgung von Frau K. Ausschlaggebend für eine Heimunterbringung waren schließlich eine zunehmende Nachtaktivität und eine damit verbundene starke Sturzgefährdung. Dadurch war der Ehemann, der in der Nacht alleine mit seiner Frau war, massiv überfordert. Es war vor allem der Pflegedienst, der diese Überforderung des Ehemanns zum Gegenstand der Überlegung machte, ob eine Heimunterbringung notwendig sei. Auch die berufstätige Tochter „spürte deutlich, dass mein Vater das nicht mehr länger durchhalten würde“. Sie sah keine weiteren Möglichkeiten der Entlastung des Vaters und keine Möglichkeit, in die kleine Wohnung der Eltern eine 24-Stunden-Pflegekraft aufzunehmen, „auch wenn das billiger gewesen wäre“. Der Pflegedienst betonte zudem: „Herr K. wollte nur einmal am Tag jemand Fremden in der Wohnung.“ Das gelte auch für die Nachbarn im Haus. Nach sehr intensiven Gesprächen des Pflegedienstes und des Arztes mit Tochter und Ehemann entschieden sich beide schließlich, sie in das unmittelbar in der Nachbarschaft liegende Pflegeheim zu bringen. Frau K. fiel nach der Umsiedlung zunächst in eine starke Verweigerungshaltung und hatte große Ängste, dass ihr Mann und ihre Tochter sie nicht mehr besuchen würden. Nach einer gewissen Zeit wichen diese Ängste und mittlerweile hat Frau K. „nach sechswöchiger Heimunterbringung gelernt, auf ihren Mann, der sie täglich besucht, zu warten und dabei die Sicherheit zu haben, dass er auch kommt“, so die Tochter.
Die Frage, ob nachbarschaftliche Hilfen in diesem Fall machbar und wirksam gewesen wären, wurde von allen Befragten gleichermaßen verneint. Verwiesen wurde darauf, dass solche Nachbarn nicht vorhanden gewesen seien, aber auch darauf, dass der Ehemann es nicht gewünscht hätte, Nachbarn in der Wohnung zu haben.