Prospektive Beteiligungsmodelle
Wie im letzten Abschnitt deutlich wurde, ist Iris Marion Young darin zuzustimmen, dass das retrospektive Verantwortungsmodell im Sinne von moralischer „Schuld“ für kollektive Schadenseffekte, die unter anderem auf strukturelle Umstände zurückgeführt werden können, nicht ausreichend ist.655 Es kann die entscheidende Frage, wofür Individuen im Nachhinein betrachtet zuständig gewesen wären und welche Möglichkeiten sie zum „Anders-Handeln“ gehabt hätten, damit sie retrospektiv zur Verantwortung gezogen werden können, nicht klären. Diese Problematik bezieht sich vor allem auch auf das bisher nicht weiter ausgeführte Kriterium von May des Nichteinschreitens bzw. Unterlassens. Was hätten individuelle Konsumenten tun können und was sollten sie angesichts ihrer Position im kollektiven Handlungsgefüge tun? Die bisher behandelten Modelle implizieren somit die prospektive Frage, beantworten sie jedoch nicht.
Social Connection Model (Iris Marion Young)
Young stellt die Beteiligung an gesellschaftlichen Strukturen, ähnlich wie Kutz im Fall der Autofahrer, in das Zentrum des Social Connection Model.656 Auch ihr geht es um die „deeper, systemic, forms“ (Kutz 2000, S. 167) der sozialen Verbindung, die das Handeln der Individuen – auch über nationale Grenzen hinweg – miteinander in Beziehung setzen. Young zieht wie Kutz für die Erläuterung ihres Modells, unter anderem anhand der Ausbeutung der Arbeiter der Bekleidungsindustrie in Asien oder Lateinamerika, ebenfalls ein Beispiel aus der Konsumwelt heran.
Anders als Kutz oder May baut Young das Social Connection Model jedoch auf dem Gedanken einer „vorwärtsgerichteten“ Verantwortung auf. Sie unterscheidet hierfür zwischen einem „primarily backward-looking“ (Young 2013, S. 96) „liability model“ (ebd., S. 97) und einem „primarily forward-looking“ (ebd., S. 96) „social connection model“ (ebd.) von Verantwortung. Das Liability Model ist ihr zu folge nicht für die Analyse strukturell bedingter kollektiver Schäden geeignet, denn es berücksichtigt nicht hinreichend, dass Personen sich konform mit allgemein akzeptierten Normen und Standards und daher gerade nicht unmoralisch verhalten. Es sei darauf ausgerichtet, nach Normverletzungen zu suchen, verfehle damit die eigentlichen Ursachen kollektiver Schädigungen und könne diese nicht erfassen. Diese lägen vielmehr in den Strukturen selbst und nicht in den Akteuren. Es sei daher kein auf kollektive Kontexte ausgeweitetes Liability Model notwendig, sondern eine grundsätzlich andere Art von Verantwortungsmodell, ein Social Connection Model.657
Damit distanziert sich Young sowohl von Mays als auch von Kutz' Ansatz.658 Hinsichtlich des Complicity Principle von Kutz bei strukturell verursachten Schäden merkt sie entsprechend kritisch an:
„I agree that structural processes arise from the actions of individuals. That fact does serve as a basis for connecting individual responsibility to structural harms. However, insofar as Kutz suggests that this ascription of responsibility is continuous with the theory of complicity in a collective project that he has offered, I think he is mistaken. I interpret his theory of complicity as coming under a liability model of responsibility. (...) In the absence of an intent to produce the outcome, surely those who participate should not be found guilty in the same way that those who participate in a war crime are.“ (Ebd., S. 103; Hervorh. im Original)
Im Gegensatz zu Kutz und auch May stellt Young zudem im Hinblick auf die geteilte Verantwortung von Individuen vor allem auf tatsächliche Handlungen und weniger auf Einstellungen ab,659 indem sie analysiert, wie individuelle Handlungen die ungerechten gesellschaftlichen Strukturen (re-)produzieren. Sie schlussfolgert aus ihrer Analyse: „All the persons who participate by their actions in the ongoing schemes of cooperation that constitute these structures are responsible for them, in the sense that they are part of the process that causes them.“ (Young 2007, S. 170)
Auch Young kommt somit – trotz ihrer expliziten Distanzierung vom Liability Model – nicht umhin, eine Beteiligung an der Entstehung von Schäden als Ausgangspunkt für die Zuschreibung von Verantwortung heranzuziehen. Auf der Basis der rückblickenden Beteiligung entwirft sie jedoch ein zukunftsgerichtetes Modell der partizipativen Mitverantwortung. Für sie ist die Beteiligung an den Strukturen nur ein Anhaltspunkt, um davon ausgehend die moralischen Implikationen hinsichtlich einer zukünftigen Verhinderung von strukturell bedingten Schädigungen zu beurteilen. Sie ist nicht daran interessiert zu klären, wer für den bereits entstandenen Schaden möglicherweise die Schuld trägt.660 Young beschreibt zur Abgrenzung von retrospektiven „Schuldmodellen“ der Verantwortung sechs zentrale Eigenschaften des Social Connection Model.Offenheit:661Das traditionelle Liability Model sei darauf angelegt, einzelne Akteure zu identifizieren, die für einen Schaden verantwortlich zeichnen. Damit
könne es jedoch nicht angemessen den komplexen kollektiven Handlungsumständen auf globalen Märkten begegnen. Das Social Connection Model wolle im Gegensatz dazu entlang globaler Wertschöpfungsketten so viele Akteure wie möglich ausfindig machen, die an den Strukturen beteiligt sind und etwas verändern können.
Reflexion der Hintergrundbedingungen:662 Das Problem struktureller Ungerechtigkeiten ist dadurch gekennzeichnet, dass Menschen keineswegs entgegen akzeptierter moralischer Normen und Standards handeln, sondern im Einklang mit ihnen. Während bei einem Liability-Ansatz konkrete Normverletzungen ausgemacht werden können, ist dies im Social Connection Model nicht der Fall:663 „Most of us contribute to a greater or lesser degree to the production and reproduction of structural injustice precisely because we follow the accepted and expected rules and conventions of the communities and institutions in which we act.“ (Young 2013, S. 107) Aus diesem Grund müsse es darum gehen, die zugrunde liegenden Handlungsbedingungen, auch etablierte Standards und Normen, kritisch zu hinterfragen.
Prospektive Ausrichtung:664 Young will sich von der für das Liability Model typischen Schuldfrage lösen und mit dem Social Connection Model ein zukunfts- und lösungsorientiertes Modell entwerfen, das dabei hilft, Ungerechtigkeiten in Zukunft zu verhindern. Dies beinhaltet, und in diesem Punkt geht Young über die Argumentation des Verursacherprinzips hinaus, dass auch Akteure für eine Zuschreibung von Verantwortung im Hinblick auf Reformen der etablierten Strukturen in Frage kommen, die gar nicht an der Verursachung des Schadens beteiligt sind: „The point is not to blame, punish, or seek redress from those who did it, but rather to enjoin those who participate by their actions in the process of collective action to change it.” (Young 2007, S. 178)
Geteilte Verantwortung:665 Young geht mit Hinweis auf Mays Verantwortungskonzept ebenfalls von einer geteilten Verantwortung aus: „[I]t follows that all those who contribute by their actions to the structural processes that produce injustice share responsibility for those harms.“ (Young 2013, S. 109) Anders als May betont sie aber die zukunftsorientierte Wendung der geteilten Verantwortung: „I share with others the responsibility to transform these processes to reduce and eliminate the injustice they cause.“ (Ebd., S. 110) Wichtig ist, dass es sich Young zufolge um eine persönliche Verantwortung handelt, die jedes Individuum trägt, auch wenn es sie mit anderen teilt. Dabei unterstreicht sie ebenso wie May, dass das Individuum nicht die volle Verantwortung trägt: „Each is personally responsible for the outcome in a partial way, since he or she alone does not produce the outcomes; the specific part that each plays in producing the outcome cannot be isolated and identified, however, and thus the responsibility is essentially shared.“ (Ebd.)
Nur kollektive Umsetzung:666 Nach Young müssen die Individuen aufgrund des geteilten Charakters der Verantwortung und der Unmöglichkeit, den durch das eigene Handeln verursachten Schaden zu identifizieren, kollektiv tätig werden, um gegen die strukturellen Ungerechtigkeiten anzugehen. Die Akteure verschiedener sozialer Positionen müssten die überkommenen Strukturen gemeinsam überwinden, da ihr individuelles Handeln durch dieselben Strukturen zu sehr begrenzt sei:
„Most of us are objectively constrained by the rules, norms, and material affects of structural processes when we try to act alone. These processes can be altered only if many actors from diverse positions within the social structures work together to intervene in them to try to produce other outcomes.“ (Ebd., S. 111)
Politische Verantwortung:667 Vor allem angesichts dieses letzten Punkts und der Notwendigkeit, bestehende Institutionen zu reformieren, impliziere das Social Connection Model eine politische Verantwortung, also eine Verantwortung, die öffentliches und kommunikatives Engagement verlange. Gerade dieser Aspekt schließt die Überlegung ein, dass auch diejenigen Verantwortung übernehmen können, die in der Regel als Opfer der Ungerechtigkeiten bezeichnet werden – in ihrem Beispiel also die Arbeiter in den Sweatshops selbst. Es geht somit um die gleichberechtigte Partizipation aller Betroffenen an der politischen Gestaltung des zukünftigen Systems. Entsprechend betont Young, dass ihr Modell nicht im Rahmen gegebener politischer Institutionen ansetzt, sondern in logischer Abfolge vor der Etablierung politischer Institutionen anzusiedeln ist: „Ontologically and morally speaking, though not necessarily temporally, social connection is prior to political institutions.“ (Young 2007, S. 162)
Young schlägt des Weiteren vor, die „social positions“ (Young 2013, S. 144; Hervorh. im Original) der Akteure als Ausgangspunkt für die Bestimmung des Umfangs ihrer Verantwortung – im Verhältnis zu den anderen beteiligten Akteuren und unter Beachtung der bisher benannten Kriterien – heranzuziehen. Die Position eines Akteurs innerhalb der Systemstrukturen wird nach Young etwa von der Macht, den Privilegien, den Interessen und der Fähigkeit zur kollektiven Organisation bestimmt.668
Macht:669 Die Position in Strukturprozessen ergibt sich zunächst aus Einfluss und Macht der jeweiligen Akteure. Akteure sollten sich mit Young vor allem dort für eine Veränderung der Strukturen einsetzen, wo sie einen besonderen Einfluss ausüben können: „Where individuals and organizations do not have sufficient energy and resources to respond to all of the structural injustices to which they are connected, they should focus on those where they have a greater capacity to influence structural processes.“ (Ebd.) Unternehmen der Bekleidungsbranche könnten zum Beispiel Druck auf ihre Zulieferer in Billiglohnländern ausüben, weshalb sie eine besondere Verantwortung für die dortigen Arbeitszustände hätten – unabhängig davon, ob die Arbeiter direkt bei ihnen angestellt seien.
Privileg:670 Das Kriterium des „privilege“ (ebd., S. 145) bezieht Young ähnlich wie Kutz (oder auch Pogge, siehe S. 196) auf den Umstand, dass strukturelle Ungerechtigkeit per Definition nicht nur Benachteiligte hervorbringt, sondern auch Bevorteilte, also Akteure, die aus der Situation einen Nutzen ziehen. Aus diesem besonderen strukturell bedingten Nutzen privilegierter Akteure leitet Young eine entsprechende moralische Verantwortung ab.671 Anders als Kutz oder Pogge unterstreicht sie hierbei jedoch ausdrücklich, dass diese Verantwortung weniger in einer „Mitschuld“ als in der Tatsache begründet ist, dass sie ohne größeren Aufwand auf Teile der Privilegien zugunsten der Benachteiligten verzichten können.
Interesse:672 Akteure haben Young zufolge darüber hinaus ein unterschiedlich großes Interesse daran, die bestehenden Strukturen zu verändern. Diejenigen, die von den Strukturen profitieren, haben in der Regel das geringste Interesse sie zu verändern, gleichzeitig aber die größten Möglichkeiten dazu. Sie stehen aus diesem zweiten Grund in einer besonderen Verantwortung. Ebenso ist allerdings auch denjenigen eine Verantwortung zuzuschreiben, die daran interessiert sind, die alten Strukturen aufzubrechen. Sie sind aufgefordert, aktiv an Veränderungen mitzuwirken und die entsprechenden Prozesse in Gang zu bringen. Indem Young hier explizit auch die „Opfer“ des Systems zum Handeln auffordert, bringt sie einen wichtigen Aspekt ein, der in der bisherigen Debatte größtenteils fehlt und dabei helfen kann, sich noch stärker von der „Schuldfrage“ zu lösen und stattdessen einen positiv und konstruktiv konnotierten Verantwortungsbegriff vorauszusetzen, bei dem es um die zukünftige Gestaltung des gesellschaftlichen Systems geht. An dieser Gestaltung sollten gerade diejenigen, die bisher innerhalb dieses Systems benachteiligt wurden, partizipieren, um ihre Interessen besser vertreten zu wissen. Gleichzeitig ist dies im Sinne einer Eigenverantwortung für das Gelingen des eigenen Lebens auch als Appell an die Opfer zu verstehen, die gegebenen Strukturen nicht hinzunehmen und zu dulden, sondern sich dagegen aufzulehnen und für die eigenen Interessen einzutreten.
Kollektive Fähigkeiten:673 Mit kollektiven Fähigkeiten meint Young die Fähigkeit von Akteuren, sich gemeinschaftlich zu organisieren und so einen größeren Einfluss zu erlangen. Dabei seien gemeinsame Interessen, Macht und eine bereits existierende institutionelle Verbindung förderlich: „Some agents are in positions where they can draw on the resources of already organized entities and use them in new ways for trying to promote change“ (ebd., S. 147).
So hätten einzelne Studenten etwa weniger Einfluss auf gesellschaftliche Strukturen als eine gesamte Universität, hätten aber über die Zugehörigkeit zu dieser Institution auch eine relativ einfache Möglichkeit, diese für bestimmte Ziele zu mobilisieren und ihren Einfluss so zu „kollektivieren“.
Young unterstreicht, dass die verschiedenen Faktoren interdependent sind. Machtrollen hingen beispielsweise oftmals mit der besseren Verfügbarkeit von Ressourcen zusammen und würden durch Privilegien begünstigt, führten jedoch auch wieder zu weiteren Privilegien.674 Das Interesse an einer Veränderung von Strukturen stehe hingegen für gewöhnlich im Gegensatz zur Macht, d. h., besonders mächtige Akteure seien oftmals wenig daran interessiert, die Strukturen zu verändern, da sie von diesen profitierten.675 Es ist anzunehmen, dass etwa auch die Fähigkeit zum kollektiven Handeln von der Macht eines Akteurs im Sinne der Einflussnahme auf andere (z. B. durch besondere Führungsqualitäten), doch auch von gemeinsamen Interessen begünstigt ist.
Die Kriterien (Macht, Privileg, Interesse, kollektive Fähigkeiten) sollen eine Idee dafür geben, welche Verantwortung ein Akteur in einem kollektiven Handlungskontext tragen und wie er diese wahrnehmen kann. Verantwortung bleibe jedoch ein offenes Projekt, das Einzelne in der Kommunikation mit anderen erschließen müssten. Young betont deshalb, dass es sich bei diesen Kriterien um mögliche „parameters of reasoning“ (ebd., S. 144; Hervorh. im Original) handelt, die in einer vernünftigen Argumentation über Verantwortung als Orientierungshilfe dienen können, wenn unklar ist, wer in einem Kollektiv welche Form von Verantwortung übernehmen kann und welche Möglichkeiten hierfür bestehen.676
Ein wichtiger Unterschied zwischen den Ansätzen von May und Kutz gegenüber Young liegt darin, dass die erstgenannten Autoren grundsätzlich nach einer möglichen moralischen Schuld suchen, während Young sich lediglich für die Beteiligung der Akteure an „schuldigen Strukturen“ interessiert, um eine zukunftsgerichtete Verantwortung zu begründen. Bevor ich diesen Ansatz hinsichtlich seiner Eignung für die Konsumentenverantwortung in diesem Kontext diskutiere, möchte ich noch auf ein weiteres Zuschreibungsmodell eingehen, das gänzlich ohne eine Beteiligung an einem entstandenen Schaden auskommt. Ich greife hierfür den Unterlassensfall von May wieder auf, den ich in Kapitel 4.3.2.1 zunächst zurück gestellt hatte. Dieser wurde zwar den retrospektiven Ansätzen zugeordnet, beruht jedoch auf einer prospektiven Verantwortungszuschreibung, wie sich im nächsten Abschnitt zeigen wird.
Der Unterlassensfall
Einige Ideen hinsichtlich der Frage, inwiefern Personen Verantwortung übernehmen sollten, selbst wenn sie nicht an einer Schadensentstehung beteiligt waren, entstammen der Bystander-Problematik. Diese habe ich im Zusammenhang mit der Abwehr von Verantwortung (siehe Kapitel 3.2.2.1) angesprochen. Dort wurde die Übernahme von Verantwortung in Notsituationen aus sozialpsychologischer Perspektive als prosoziales Verhalten bezeichnet. Aus moralphilosophischer Perspektive geht es um den Spiegelfall des „Unterlassens“, das May als ein Kriterium anführt. Der Vorwurf des Unterlassens impliziert, dass im Vorhinein eine bestimmte Handlung hätte erwartet werden können, ihre Durchführung jedoch nicht stattgefunden hat. Es wird folglich nicht eine durchgeführte
Handlung hinsichtlich der möglichen Verletzung einer moralischen Norm beurteilt, sondern eine Nicht-Handlung.677
Neben May selbst sind etwa Held und Miller zu nennen, die Überlegungen dazu anstellen, aus welchen Gründen von Individuen verlangt werden kann, in einer Notsituation (unabhängig davon, ob es sich um einen Unfall oder eine intendierte Tat handelt) einzugreifen.678 In der Regel handelt es sich bei der Frage des Unterlassens um Fälle, in denen sich Menschen zufällig in einer Situation befinden, in der jemand Hilfe benötigt und jemand diese Hilfe bereitstellen muss. Die in der Situation Anwesenden sind nicht organisiert, sondern sind nur dadurch als Gruppe identifizierbar, dass sie sich zufällig in der gleichen Situation befinden – sie sind zur gleichen Zeit im gleichen Einkaufszentrum, befinden sich in der gleichen Straße, als ein Raubüberfall passiert, und so weiter.679 Kollektives Unterlassen bedeutet dann „nicht nur (...), dass die Anwesenden nicht gehandelt haben, sondern auch, dass sie bestimmte, in der jeweiligen Situation mögliche und zur Rettung der Betroffenen erforderliche Handlungen nicht ausgeführt haben.“ (Schweikard 2010, S. 101)680
Wer aber sollte überhaupt handeln? Sind alle Anwesenden gemeint oder nur bestimmte? Die bloße Anwesenheit in einer Situation, in der ein konkretes Handeln gefordert ist, kann Held zufolge zum einen dazu führen, dass jeder Einzelne dazu aufgerufen ist, zu handeln. Wenn beispielsweise eine Person ausreicht, um einen Verletzten zu versorgen, muss sich jeder der Anwesenden aufgerufen fühlen dies zu tun, wenn es ihm irgendwie möglich ist.681 Des Weiteren gibt es Situationen, in denen nur gemeinsam geholfen werden kann – z. B., wenn ein Haus einstürzt und eine darunter begrabene Person nur mit gemeinsamen Kräften befreit werden kann. Dann ist es nach Held Aufgabe aller anwesenden Personen, sich zu verständigen und gemeinsam zu helfen. Gegebenenfalls kann es sogar ihre Verantwortung sein, sich zu organisieren und Entscheidungskriterien für ein angemessenes Handeln zu entwickeln, wenn so möglichst effektiv geholfen werden kann.682
Es lassen sich bei Held also zwei Fälle unterscheiden: Einerseits kann bereits eine Person ausreichen, um zu helfen, weshalb jede, die dazu fähig ist, auch verantwortlich dafür ist. Andererseits kann es sein, dass nur die Gruppe gemeinsam handeln kann, weshalb alle dazu aufgerufen sind, sich zu organisieren.
Miller analysiert wie Held Notsituationen, in denen Hilfe notwendig ist, und stellt in diesem Zusammenhang Überlegungen dazu an, inwiefern einzelnen Personen in einer Zufallsgruppe durch ihre jeweils spezifische Verbindung zum Geschehen eine besondere Verantwortung zukommen kann – d. h., er interessiert sich besonders für den ersten von Helds Fällen. Er analysiert, welche spezifischen Fähigkeiten oder Eigenschaften Einzelne in einem Zufallskollektiv auszeichnen, damit ihnen diese besondere Verantwortung zugeschrieben werden kann. Zum Beispiel sei der einzige Schwimmer unter den am Ufer stehenden Personen besonders dazu aufgerufen, eine ertrinkende Person zu retten, solange er dabei nicht sich selbst gefährde.683
Für Miller lautet eine erste entscheidende Frage: „'Who is best placed to put it right?'” (Miller 2001, S. 460; Hervorh. im Original). Derjenige, der am fähigsten ist, in einer Situation zu helfen, sollte dies auch tun – allerdings unter Berücksichtigung der eventuellen Kosten, die derjenige auf sich nehmen müsste.684
Eine andere Möglichkeit sieht Miller auch in der kausalen Verbindung zu einem Geschehen. Dass dabei nicht die moralische Schuld im Vordergrund stehen muss, zeigt folgendes Beispiel: Jemand stolpert, stößt eine andere Person an, diese fällt und verletzt sich. Obwohl der Stolpernde nicht moralisch verantwortlich ist, hat er die Verletzung verursacht. Alleine dadurch ist er mit Miller eher verantwortlich dafür, dem Verletzten zu helfen, als jemand, der zufällig die Situation passiert.685
Schließlich sei es auch die Verbindung zum Opfer, die eine besondere Verantwortung kreieren kann. Eine dem Gestürzten nahestehende Person könne zum Beispiel ebenso verantwortlich dafür zeichnen, ihm zu helfen wie derjenige, der ihn versehentlich angestoßen habe.686
Millers verschiedene Kriterien deuten darauf hin, dass sich die individuelle Verantwortung innerhalb von Gruppen nach bestimmten Kompetenzen und Fähigkeiten differenzieren lässt.
May zieht ähnliche Schlussfolgerungen wie Held und Miller und nimmt ebenfalls an, dass einerseits jeder Akteur aufgerufen ist, einzugreifen, und dass andererseits eine Verantwortung bestehen kann, sich zu organisieren.687 Er interessiert sich vor allem auch für den zweiten von Helds Fällen, in denen nur kollektives Handeln Erfolg versprechend ist. Zu derartigen Situationen zählt er beispielsweise den Welthunger oder auch Rassendiskriminierungen.688 Wie Miller schlägt er vor, zwischen den Akteuren zu differenzieren. So müsse etwa denjenigen eine größere Verantwortung zugeschrieben werden, die über besondere Gruppenfähigkeiten verfügen; dies könnten zum Beispiel eine besondere soziale Kompetenz oder Überzeugungskraft sein, die einer Person im Vergleich zu anderen die Koordination und Motivation von Gruppen erleichtert: „Those who could have played leadership roles normally have a greater share in the responsibility than those who lack leadership or persuasion skills.“ (May 1992, S. 114) Dabei gelte jedoch: „And here, those who are more capable, due to their leadership skills, will have greater shares without necessarily diminishing the shares that others have, since the capacities of the others have not been diminished by the capacities of the leaders.“ (Ebd.)
Auf diese Weise, so May, könne bei der Zuschreibung von Verantwortung die soziale Dynamik innerhalb von Gruppen beachtet und dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die Gruppenmitglieder gegenseitig beeinflussen, wodurch keiner so handelt wie er handeln würde, wenn er alleine wäre.689 Gleichzeitig könne kein Mitglied des Zufallskollektivs auf die Verantwortung des anderen verweisen und sich damit freisprechen, da seine eigene Verantwortung durch die möglicherweise größere Verantwortung des anderen nicht geschmälert werde.690 Schweikard bezeichnet diese Form der Verantwortungsteilung auch als „relative Verantwortung eines Individuums“ (Schweikard 2010, S. 118; Hervorh. im Original). May geht es hier vor allem um die Fähigkeiten des Einzelnen, Gruppen zu organisieren und anzuleiten, die ihm eine besondere Verantwortung zufallen lassen. Letztlich sind dies die auch von Young hervorgehobenen kollektiven Fähigkeiten eines Akteurs.
Es muss folglich unterschieden werden:
1. In den Fällen, in denen Einzelne bereits zur Verbesserung der Situation beitragen können, ist jeder der Anwesenden dazu aufgerufen sowie vor allem derjenige, der hierfür über besondere Kompetenzen und Fähigkeiten verfügt.
2. In den Fällen, in denen nur gemeinsam geholfen werden kann, sind alle dazu aufgerufen, sich zu organisieren und vor allem derjenige, der über besondere kollektive Fähigkeiten (z. B. Führungsqualitäten) verfügt.
3. Es ließen sich beide Aspekte miteinander kombinieren, indem jedes Mitglied der Gruppe unter 2. seine spezifischen Fähigkeiten unter 1. einbringt, damit das Gruppenergebnis erfolgreich ist.
Bei der Übertragung der prospektiven Verantwortung des Einschreitens auf globale Kontexte liegt allerdings ein Problem auf der Hand: „Our omissions are potentially infinite in number“ (May 1992, S. 94). Eine solche, sämtliche Unterlassungen umfassende Verantwortung wäre schlicht nicht praktikabel. Im Grunde könnte jeder für alles verantwortlich sein, da man sich immer mit irgendjemandem zusammenschließen könnte, um irgendeinem Menschen auf der Welt zu helfen. Diesen Aspekt berücksichtigt auch May:
„There are simply far too many harms that any person could have acted (with others) to prevent to think that an individual is responsible for all of the harms he or she failed to prevent. A person would have to spend all of his or her time engaged in the prevention of harm and would have no time at all for more positive pursuits of personal life plans.“ (Ebd., S. 118)
Angesichts der Dringlichkeit vieler Fälle könnte dies sogar zu folgendem Problem führen:
„Indeed, putative groups would have to spend all of their time merely reacting to the world, perhaps going from famine to famine, rather than trying to do something positive to end the conditions that give rise to starvation from famine.“ (Ebd.)691
Mays Lösungsvorschlag für dieses Problem lautet, Priorisierungen vorzunehmen. Demzufolge wäre in einem politischen Prozess zu bestimmen, welche Probleme zuerst angegangen werden sollten sowie, was von einem Individuum
„vernünftiger Weise“ erwartet werden könne: Hier findet sich folglich – ebenfalls wie bei Young – die Notwendigkeit wieder, in öffentlichen Diskursen moralische Anforderungen zu konkretisieren.692
Des Weiteren seien Bereiche und Handlungsfolgen zu priorisieren, an denen das Individuum oder die Gruppe in irgendeiner Form beteiligt war, und schließlich spiele es eine Rolle, wozu das Individuum oder die Gruppe besonders befähigt seien – in diesem Gedankengang finden sich folglich einige Parallelen zu Miller (siehe S. 210 f.). May fasst zusammen:
„Morality should have the role of inspiring and criticizing, as well as partially reflecting, existing norms. When people come to realize that there are serious harms in their societies that they can prevent through the formation of groups, then they should also decide in as reasonable a manner as possible which harms are the most serious and hence which harms they should direct their attention toward first.“ (Ebd., S. 119)
Zusätzlich schlägt May an dieser Stelle vor, nicht von potenzieller Schuld, sondern stattdessen von „shame“ (ebd., S. 120) oder „moral taint“ (ebd.), im Sinne eines moralischen Fehlverhaltens, zu sprechen. Beide bedeuteten einen abgeschwächten moralischen Druck gegenüber dem legalistischen Haftungsgedanken von Schuld und würden dem Charakter der geteilten Verantwortung in diesen globalen Fällen eher gerecht werden.693
Auch wenn Young sich von May distanziert und sein Verantwortungskonzept den Modellen zuordnet, die für sie unter eine Haftungsverantwortung fallen,694 zeigt sich bei einer näheren Analyse der Unterlassensverantwortung, dass die Unterschiede zwischen den Ansätzen gar nicht so groß sind. Ebenso wie Young verweist May auf eine positive Verantwortung, um Schäden zu verhindern, auf die Notwendigkeit, das Handeln zu kollektivieren und hierfür kollektive Fähigkeiten einzusetzen und er sieht ebenfalls wie Young, dass die Zuschreibung von „Schuld“ möglicherweise nicht angebracht ist.
Im nächsten Abschnitt werden diese verschiedenen Möglichkeiten der Zuschreibung, die unter die Argumentationslinie der prospektiven Beteiligungsmodelle fallen, zunächst auf den Konsumkontext angewendet, um sie daraufhin diskutieren und mit den Erkenntnissen aus den vorangegangenen Kapiteln spiegeln zu können.