Clusterpolitik

Definition und Abgrenzung von Clusterpolitik

Vor der weiteren Beschäftigung mit Clusterpolitik soll zunächst nach dem Gehalt von Clusterpolitik als eigenem Politikfeld und der Abgrenzung zu anderen Politikfeldern gefragt werden.

Im Rahmen der Politikanalyse ist es in der Politikwissenschaft üblich, drei Politikdimensionen voneinander abzugrenzen: Politik als ungesteuerter Prozess (politics), als öffent liches Handeln (public policy) sowie als institutionelles System (polity) (vgl. von Prittwitz 1994: 5). Diese Unterteilung fand über die Rezeption der US-amerikanischen PolicyForschung Eingang in die deutsche Politikwissenschaft (vgl. Gellner/Hammer 2010: 9). Für die Einordnung von Clusterpolitik ist besonders die zweite Ebene, die Policy-Analyse, relevant, d.h. die Analyse von Politik als intentionalem öffentlichem Handeln. Der politische Prozess ist in dieser Perspektive ein Problembearbeitungsprozess. Gefragt wird hier nach der „Entwicklung bestimmter Politikinhalte, danach, wie die Politikinhalte sich im politischen Prozess verändern und welche Auswirkungen diese Politikinhalte hervorrufen“ (Naßmacher 1991: 167). Inhaltlich geht es dabei um Sachprobleme, Ziele, Strategien, Instrumente, Realisierungserfordernisse und Wirkungen öffentlicher Politik für die Gemeinschaft (vgl. von Prittwitz 1994: 12).

Die Bewältigung der als öffentliche Aufgabe erkannten Problemstellungen wird dabei Politikfeldern zugewiesen, die wiederum üblicherweise administrativ-politischen Ressorts zugeordnet sind, z.B. Sozialpolitik dem Sozialministerium, Bildungspolitik dem Bildungsministerium, Wirtschaftspolitik dem Wirtschaftsministerium etc. Jedoch ist festzuhalten, dass öffentliche Aufgaben in der Realität nicht so eindeutig begrenzbar und von der Verantwortung her zuteilbar sind, wie es Ressortgrenzen implizieren, denn „in aller Regel (...) können einzelne Aufgaben nur in der Zusammenarbeit unterschiedlicher Ressorts bzw. Politikfelder bewältigt werden“ (von Prittwitz 1994: 52).

Aus wissenschaftlicher Perspektive ist die Unterteilung von Politik in einzelne Politikfelder eine komplexe Aufgabe, in der eine Vielfalt an Disziplinen und Ansätzen zusammenkommen. So ist Politikfeldanalyse schon durch deren Inhalt notwendigerweise multidisziplinär. Fast jede soziale oder politische Problemstellung besteht aus Bestandteilen, die sich mehreren akademischen Disziplinen zuordnen lassen, ohne dabei in die exklusive Zuständigkeit einer einzelnen Disziplin zu fallen (vgl. DeLeon/Martell 2006: 32). Es lässt sich auch argumentieren, dass nahezu alle politischen Herausforderungen sowohl eine politische, ökonomische und soziale Dimension haben, wodurch sich Auseinandersetzungen mit der Problemstellung in den Wirtschaftswissenschaften ebenso wie in der Sozialund Politikwissenschaft finden lassen (vgl. Pierre 2006: 481). Verschiedene Disziplinen befinden sich dabei in einer unterschiedlichen Theorietradition und verwenden unterschiedliche Diskurse.

In Anbetracht der Karriere des Clusterkonzepts lässt sich vergleichsweise anschaulich studieren, wie ein zunächst akademisches Konzept von politischen Akteuren vermehrt aufgegriffen wurde und nach und nach zu einem Handlungsfeld der öffentlichen Hand erhoben wurde. Bewusst ausgeführte Clusterpolitik ist noch ein relativ junges Politikfeld, dessen Anfänge in den 1990er Jahren liegen, weltweit verstärkt seit der Jahrtausendwende betrieben wird und seitdem in eigenen Regierungsprogrammen und Ressorts einen Niederschlag findet (vgl. Benner 2012: 106ff.; Küpper 2008: 85; Kiese 2008b; FromholdEisebith/Eisebith 2005). Die Unterstützung der Entwicklung regionaler Cluster wird dabei vor allem in den Kontext der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Industriepolitik, gestellt und als Instrument der Wirtschaftsund Innovationsförderung von Staaten, Regionen und Städten verstanden. So sieht Kiese „Clusterpolitik als eine Industriepolitik (…) die auf die Förderung regionaler Spezifika ausgerichtet ist und die Weiterentwicklung von Clusterpotenzialen (z.B. Branchenkonzentrationen, Netzwerkbausteine) zu Clustern bzw. die Fortentwicklung bestehender Cluster zum Ziel hat“ (Kiese 2008b: 130). Dennoch muss Clusterpolitik – in Anbetracht der unterschiedlichen Aspekte des Clusterkonzepts – nicht zwingend als rein industriepolitisches Politikfeld verstanden werden, da auch andere Politikfelder einen Bezug zum Clusterkonzept haben. Dazu gehört etwa Bildungsund Forschungspolitik ebenso wie Fragen der Raumordnung und Regionalplanung. In Deutschland etwa wurde Clusterpolitik zunächst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der technologieund regionalpolitischen Netzwerkförderung betrieben, im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung wurde jedoch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit forschungsund ausbildungsbezogenen Schwerpunkten der zweite wichtige Akteur der deutschen Clusterpolitik (vgl. JappeHeinze/Baier/Kroll 2008: 8f.). Dennoch lässt sich feststellen, dass im internationalen Vergleich überwiegend Ressorts der Wirtschaftspolitik die Federführung bei diesem Politikfeld für sich beanspruchen und es entsprechende Abteilungen für Clusterpolitik auf verschiedenen Maßstabsebenen gibt, etwa in der Generaldirektion Wirtschaft und Industrie der Europäischen Kommission wie auch in Wirtschaftsministerien von Bundesländern oder regionalen Wirtschaftsförderungen (vgl. Benner 2012: 106ff.). Allein schon durch diese Existenz von Abteilungen und Ressorts, die hauptamtlich für Cluster zuständig sind, ließe sich die Existenz von Clusterpolitik als Politikfeld konstatieren. Dennoch soll hier auch festgehalten werden, dass sich Clusterpolitik als Politikfeld noch in der Ausdifferenzierung befindet und auf unterschiedliche Weise mit anderen Politikfeldern zusammenhängt. Clusterpolitik kann von Standort zu Standort sehr unterschiedlich von der Bedeutung und Reichweite her ausgeprägt und in andere Politikfelder eingebettet sein. Zudem mögen sich die eingesetzten Instrumente und Lösungsansätze stark unterscheiden. Damit fasst der Begriff Clusterpolitik kein einheitliches Feld zusammen. Unter Clusterpolitik können hingegen „grundsätzlich alle staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Entstehung und der Entwicklung von Clustern“ (Kiese 2008b: 130) verstanden werden. Ähnlich definiert Ketels Clusterpolitik als „all efforts by governments, alone or in collaboration with companies, universities, and others, that are aimed at enhancing the competitiveness of clusters“ (Ketels 2013: 250).

 
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