Argumentationsschema nach Fritz Schütze und dessen Weiterentwicklung im Rahmen der vorliegenden Arbeit
Das Argumentationsschema von Fritz Schütze (1978) bildet den Kern der in der vorliegenden Studie entwickelten Argumentationsanalyse. Zum besseren Verständnis der methodologischen Verortung des Argumentationsschemas sind die konversationsanalytischen Arbeiten von Werner Kallmeyer und Fritz Schütze (1976; 1977) zu benennen. Gemeinsam erarbeiten die beiden Wissenschaftler Mitte der 1970er Jahre zunächst drei Ordnungsebenen der Interaktion: die Ebene der Gesprächsorganisation, die Ebene der Handlungskonstitution und die Ebene der Kommunikationsschemata der Sachverhaltsdarstellung (auch Sachverhaltsschemata genannt). [1] Die Ebene der Gesprächsorganisation fokussiert strukturelle Aufgaben zur Ermöglichung und Aufrechterhaltung eines Gesprächs (vgl. Kallmeyer & Schütze 1976: 6). Hierunter sind Aktivitäten zu verstehen, die zur Herstellung von Kooperativität (Kommunikationsbereitschaft) und Verständlichkeit der konstituierten Redegegenstände zwischen den Beteiligten dienen (vgl. a.a.O.: 9-11). Die Ebene der Handlungskonstitution bezeichnet das Konstituieren von alltagsweltlichen Handlungsschemata (z. B. einen Vorschlag für eine gemeinsame Aktion diskutieren) sowie von institutionell-organisatorischen Handlungsschemata, wie z. B. eine Vernehmung durchführen (vgl. a.a.O.: 16-17). Die Ebene der Kommunikationsschemata der Sachverhaltsdarstellung nimmt eine Zwischenstellung zwischen den zuvor genannten Ebenen ein. Zu den Sachverhaltsschemata zählen Kallmeyer und Schütze (1977) das Erzählen, das Beschreiben und das Argumentieren (vgl. Kallmeyer & Schütze 1977: 160). Die Sachverhaltsschemata stellen eine Erweiterung der Gesprächsorganisation dar und sind in ein übergeordnetes Handlungsschema eingebettet:
„Sie [die Sachverhaltsschemata, C.D.] werden wie Handlungsschemata vorbereitet und ausgeleitet (das Letzte stets mit einer Ergebnisfeststellung), aber sie haben
,Verfahrenscharakter' und können als Expansion der Gesprächsorganisation angesehen werden. Die Expansion betrifft die Aktivitäten im Zusammenhang mit der grundlegenden Aufgabe, Verständlichkeit der eigenen Äußerung für den Partner zu erreichen, indem z. B. auf Sachverhalte referiert wird. Sachverhaltsschemata haben eine komplexe, zusammenhängende Sachverhaltsdarstellung zum Inhalt (…).“ (a.a.O.: 161-162)
Die Kommunikationsschemata der Sachverhaltsdarstellung sind Praktiken der Konstruktion von Wirklichkeit und werden von Gesellschaftsmitgliedern im Rahmen des kommunikativen Handelns vollzogen. Sie „setzen interaktive Zugzwänge der Erfahrungsrekonstruktion in Kraft“ (Schütze 1978: 23), welche auf Sachverhalte verweisen, die losgelöst vom aktuellen Interaktionsgeschehen existieren bzw. stattgefunden haben. Die Anwendung der Sachverhaltsschemata erfolgt immer dann, wenn Sachverhalte ursprünglicher Handlungsschemata unklar sind (vgl. ebd.).
Während die Sachverhaltsschemata des Erzählens und Beschreibens in dem gemeinsam von Kallmeyer und Schütze verfassten Artikel „Zur Konstitution von Kommunikationsschemata der Sachverhaltsdarstellung“ (1977) erörtert werden, wird das Sachverhaltsschema des Argumentierens (auch Argumentationsschema genannt) in Schützes Arbeit „Strategische Interaktion im Verwaltungsgericht – eine soziolinguistische Analyse zum Kommunikationsverlauf im Verfahren zur Anerkennung als Wehrdienstverweigerer“ (1978) ausgearbeitet. Schütze formuliert hier fünf Grundaktivitäten, die im Rahmen des Argumentationsschemas ausgeübt werden können: Behaupten, Begründen, Belegen, Bezweifeln und Bestreiten (vgl. Schütze 1978: 73-77). In der besagten Untersuchung von Schütze wird die Argumentation in der Interaktion zwischen Kläger (Proponent) und Richter (Opponent) erforscht. Sowohl Proponent als auch Opponent führen reziprok Grundaktivitäten des Argumentierens aus. In den im Rahmen der vorliegenden Untersuchung durchgeführten Experteninterviews existiert diese explizite reziproke Rollenverteilung und die damit einhergehenden Rollenerwartungen ,Proponent – Opponent' nicht. Die Interviewerin hält sich im Hintergrund, stellt ihre Fragen bzw. Nachfragen, führt aber kein Streitgespräch und zweifelt die Antworten der Interviewten nicht generell an. Würde dies geschehen, wären Interaktionskrisen sowie Interaktionsabbrüche die Folge, da es sich bei Interviews – anders als dem besagten Gerichtsverfahren – nicht um eine Zwangskommunikation handelt, sondern freiwillige Teilnahme und Kooperativität seitens der Interviewten Grundvoraussetzungen für einen möglichst krisenfreien Interviewverlauf darstellen. Trotz der unterschiedlichen Verfahrensweisen (Gerichtsverhandlung – Experteninterview) hat das gesamte Spektrum an Grundaktivitäten des Argumentierens im Antwortverhalten der Interviewten Geltung. Die bereits genannten sowie darüber hinausgehende Grundaktivitäten (siehe Ausführungen weiter unten) finden sich in den Argumentationen der Befragten wieder. Selbst die Grundaktivitäten des Bezweifelns und Bestreitens, die im Gerichtsverfahren der Richter (Opponent) anführt, werden im Interview von den Interviewten selbst durchgeführt (siehe hierzu die Ausführungen zu den Grundaktivitäten des Bezweifelns und des Bestreitens weiter unten).
Das Argumentationsschema von Fritz Schütze, bestehend aus fünf Grundaktivitäten, wurde in der vorliegenden Studie um zwei weitere Grundaktivitäten weiterentwickelt, wie die folgende Abbildung aufzeigt:
Abbildung 2: Weiterentwicklung des Argumentationsschemas von Fritz Schütze
Grundaktivitäten des Argumentierens |
Ursprung |
(1) Behaupten |
Schütze 1978 |
(2) Spezifizieren der Behauptung |
Dellori 2013 |
(3) Begründen |
Schütze 1978 |
(4) Belegen |
Schütze 1978 |
(5) Bezweifeln |
Schütze 1978 |
(6) Bestreiten |
Schütze 1978 |
(7) Formulieren einer Konklusion |
Dellori 2013 |
(1) In der Grundaktivität des Behauptens wird eine sprachliche Äußerung getätigt, die etwas – z. B. einen allgemeinen Sachverhalt, eine eigene Entscheidung, eine eigene Intention oder eine eigene Handlungsmaxime (vgl. Schütze 1978:
73) – als Tatsache deklariert, die möglicherweise keine ist und somit die Notwendigkeit der Begründung und des Belegens bestehen kann.
(2) Die Grundaktivität des Spezifizierens der Behauptung stellt eine Erweiterung des Argumentationsschemas von Schütze dar. Bei der Rekonstruktion der Argumentationsschemata im Rahmen der Experteninterviews taucht immer wieder das Phänomen auf, dass eine eher allgemein gehaltene und meist kurze Behauptung, durch zusätzliche Erläuterungen eine Spezifizierung erlangt.
(3) Nach der Grundaktivität des Behauptens und ggf. nach dem Spezifizieren der Behauptung setzen die Befragten ihre Argumentation teilweise in der Grundaktivität des Begründens fort. [2] Im Mittelpunkt des Begründens steht die Klärung der ,imaginären' Frage ,Aus welchem Grund tritt die in der Behauptung getätigte Aussage in Geltung?'. D. h. die Expertin bzw. der Experte führt aus, warum sie bzw. er z. B. einen allgemeinen Sachverhalt, eine eigene Entscheidung, eine eigene Intention oder eine eigene Handlungsmaxime im Rahmen der Behauptung als Tatsache darstellt. Es wird hier von der ,imaginären Frage' nach dem Warum gesprochen, da die Interviewerin die Frage nach dem Warum nicht stellt. In der strategischen Kommunikation im Rahmen des Gerichtsverfahrens zur Anerkennung als Wehrdienstverweigerer verhält sich dies anders: Hier fragt der Opponent (Richter) den Kläger (Proponent) explizit nach Gründen für seine Behauptung (vgl. Schütze 1978: 73-74). Die Interviewpartner/-innen hingegen vollziehen diese Aktivität aufgrund eines Begründungsdrucks (konditionelle Relevanz) [3], ihre Äußerung erklären zu müssen. Die konditionelle Relevanz manifestiert sich in Form von Zugzwängen des Begründens. Schütze unterscheidet diesbezüglich sieben Zugzwänge (vgl. Schütze 1978: 77-80). Die nachfolgenden Erläuterungen der Verfasserin der vorliegenden Arbeit lehnen sich an den Ausführungen von Schütze (ebd.) an, stellen aber bereits eine Anpassung an die Argumentationen in den geführten Experteninterviews dar:
a. Zugzwang des Abstrahierens und Subsumierens
Die Behauptung wird unter ein angemessenes generelles Begründungsprinzip subsumiert.
b. Zugzwang des Differenzierens und Respezifizierens
Es wird geklärt, in welchen Situationen die Behauptung gültig ist und in welchen Situationen nicht. Relevante Situationen werden näher spezifiziert.
c. Zugzwang des Berücksichtigens und Abwägens
Gründe, die gegen die Behauptung sprechen, werden berücksichtigend angeführt und gegen Gründe, die für die Behauptung sprechen, abgewogen (im Sinne einer einfachen Pro-Contra-Argumentation).
d. Zugzwang des Explizierens
Es wird meistens ein Grund, der die Behauptung bestärken soll, erläuternd dargestellt.
e. Zugzwang des Konsistenz-Zeigens
Dieser Zugzwang wird aus Gründen der Vollständigkeit hier angeführt. Schütze (1978) erläutert diesen Zugzwang nicht. Es ist denkbar, dass in der Interaktion von Opponent und Proponent, der Proponent an seinen Begründungen festhält – also Konsistenz zeigt – trotz entgegengebrachten Bezweiflungen seitens des Opponenten. In den Experteninterviews konnte dieser Zugzwang nicht nachgewiesen werden.
f. Zugzwang des Konsequenzziehens
Der angeführte Grund stellt eine Folge aus einer vorherigen Äußerung dar. In den Experteninterviews tritt dieser Zugzwang auf, wenn im Rahmen der Begründungsaktivität bereits andere Zugzwänge zum Tragen gekommen sind. Beispielsweise wirkt zunächst der Zugzwang des Explizierens, dann der Zugzwang des Berücksichtigens und Abwägens und schließlich der Zugzwang des Konsequenzziehens, der die Begründungsaktivität beendet.
Wie die Ausführungen zu Punkt (f) bereits andeuten, muss in den Begründungsaktivitäten nicht nur ein Zugzwang wirken, vielmehr kommen vor allem bei längeren Begründungen mehrere Zugzwänge zum Tragen.
(4) Ziel der Grundaktivität des Belegens ist es, einen Nachweis für die zuvor getätigte Begründung zu erbringen und somit die Glaubhaftigkeit der Begründung zu verstärken. Während im Gerichtsverfahren die Belegaktivität auf die Begründung gerichtet ist, erfolgt die Grundaktivität des Belegens in den Experteninterviews auch im Anschluss an Behauptungen und Konklusionen. Generell kann zwischen externen Belegen (z. B. Dokumente) und internen Belegen (persönliches Empfinden, subjektive Erfahrungen) unterschieden werden (vgl. Schütze 1978: 74). Im Rahmen der Belegaktivität wirken ebenfalls Zugzwänge:
a. Zugzwang des Dokumentierens
Da die Belege meistens im Rahmen einer Beschreibung oder Erzählung erfolgen, kommen dieselben Zugzwänge wie im Sachverhaltsschema des Erzählens und Beschreibens zum Tragen: Detaillieren (Darlegung der tatsächlichen Abfolge von Ereignissen), Gestaltschließen (Abschließen der Darstellung begonnener kognitiver Strukturen) und Relevanzfestlegen/Kondensieren (Darlegung relevanter Ereignisse) (vgl. Kallmeyer & Schütze 1977: 188).
b. Zugzwang des Verknüpfens des Belegstückes mit dem Zu-Belegenden Dieser Zugzwang wird aus Gründen der Vollständigkeit angeführt. Schütze verweist darauf, dass hierbei „die Relation ,Dokument von' nachvollziehbar ausgeführt werden [muss, C.D.]“ (Schütze 1978: 79). Es ist zu vermuten, dass es sich hierbei um einen für die Beweisführung vor Gericht typischen Zugzwang handelt. Im Rahmen der Experteninterviews konnte dieser nicht identifiziert werden.
(5) Die Grundaktivität des Bezweifelns wird im Gerichtsverfahren zur Anerkennung als Wehrdienstverweigerer von dem Opponenten (Richter) vorgenommen. In den Experteninterviews nehmen die Befragten Bezweiflungsaktivitäten selbst vor. Dies ist beispielweise der Fall, wenn der Aussagegehalt einer Fragestellung bezweifelt wird und im Anschluss daran eine Reinterpretation der Frage vorgenommen wird. Auf eine Bezweiflung folgt meist die Grundaktivität des Begründens oder eine Gegenbehauptung.
(6) Auch die Grundaktivität des Bestreitens ist in den Experteninterviews zu finden, beispielsweise wenn im Zuge der Konstruktion eines „negativen Gegenhorizontes“ (Bohnsack 1989: 27-28; 346-347) die Meinung eines signifikant Anderen angeführt wird, um sich dann im Rahmen einer Bestreitung davon abzugrenzen und sich mit einer Gegenbehauptung dem negativen Gegenhorizont entgegengesetzt zu positionieren. Anders als bei der Bezweiflungsaktivität folgt bei einer Bestreitung immer eine Gegenbehauptung.
(7) Eine weitere Modifizierung des Argumentationsschemas von Schütze stellt die Grundaktivität des Formulierens einer Konklusion dar. Das Datenmaterial zeigt auf, dass häufig ein Argumentationsschema mit einer eigenständigen Aktivität beendet wird, welche den bisher aufgeführten Grundaktivitäten nicht zugeordnet werden und mit der Aktivität ,Formulieren einer Konklusion' adäquat bezeichnet werden kann. Im Datenmaterial konnten verschiedene handlungspraktische Funktionen einer Konklusion identifiziert werden: [4]
a. Logischer Schluss
Die Konklusion stellt eine logische Schlussfolgerung aus der bisherigen Argumentation dar (z. B. Behauptung – Begründung – Beleg – Konklusion). Hier wirkt der Zugzwang des Konsequenzziehens im Rahmen der Konklusion. Dieser ist zu unterscheiden von dem Zugzwang des Konsequenzziehens im Rahmen der Begründungsaktivität, der die Frage nach dem Warum klärt.
b. Bestärken/Wiederholung der Behauptung
In der Konklusion wird die bisherige Argumentation auf die Ausgangsbehauptung zurückgeführt, indem diese meist mit anderen Worten wiederholt wird und dadurch eine Bestärkung erfährt.
c. Bewertung
Die Grundaktivität wird dazu genutzt eine persönliche Bewertung positiver oder negativer Art, der zuvor dargelegten Inhalte (im Rahmen der Begründungsund/oder Belegaktivität) vorzunehmen.
d. Formulieren einer in die Zukunft gerichteten Forderung
Nachdem in der bisherigen Argumentation eine eher negative Situation dargelegt wurde, wird in der Konklusion eine Forderung formuliert, um eine positive Veränderung bewirken zu können.
e. Aufbau und Abgrenzung von negativen Gegenhorizonten
In sehr komplexen Argumentationsschemata, die geprägt sind von rhetorischen Intentionen der bzw. des Interviewten kann in Form von mehreren Konklusionen ein negativer Gegenhorizont sukzessive aufgebaut werden, von dem sich dann abschließend wieder abgegrenzt wird.
In übersichtlichen, einfachen Argumentationsschemata werden Konklusionen zur Beendigung der Argumentation formuliert. In komplexen und verschachtelten Argumentationsschemata können die Konklusionen mit unterschiedlichen handlungspraktischen Funktionen an verschiedenen Stellen im Ablauf des jeweiligen Argumentationsschemas auftreten.
Abschließend ist zu konstatieren, dass die hier angeführten Grundaktivitäten im Rahmen eines Argumentationsschemas weder obligatorisch noch chronologisch aufeinanderfolgend auftreten müssen. Darunter ist zu verstehen, dass der Beginn eines Argumentationsschemas zwar meist durch eine Behauptung (selten durch eine Bezweiflung oder Bestreitung) markiert wird, welche Grundaktivität im Anschluss daran erfolgt, ist jedoch offen und muss ermittelt werden. Zur spezifischen Bestimmung von Argumentationsphänomenen vor allem im Rahmen der Begründungsund Belegaktivität werden Analysekategorien aus der formal-logischen Argumentationsanalyse von Bayer (2007), wie z. B. das „Argument aus der Autorität“ (Bayer 2007: 225), das „konditionale Argument“ (a.a.O.: 231) oder das „kausale Argument“ (ebd.), hinzugezogen.
Ziel der Argumentationsanalyse ist es, die faktische argumentative Ordnung in sprachlichen Dokumenten zu eruieren, um die Aussagen besser zu verstehen, aufeinander beziehen und thematisch einordnen zu können.
Verknüpfung der Argumentationsanalyse mit dem Kodierverfahren der Grounded Theory
Ist im Datenmaterial ein Argumentationsschema identifiziert und sind seine einzelnen Grundaktivitäten rekonstruiert, findet die Verknüpfung mit dem Kodierverfahren der Grounded Theory statt: Die Orientierung an den einzelnen Grundaktivitäten bietet im Prozess des offenen Kodierens eine formale Ordnung und wirkt strukturierend auf den Kodierprozess. Es können nun Phänomene auf der inhaltlichen, argumentativen sowie interaktionsbezogenen Ebene kodiert,
d. h. konzeptualisiert und kategorisiert werden (zur konkreten Vorgehensweise bei den einzelnen Kodierschritten siehe Kapitel 3.2).
- [1] Die Ordnungsebenen der Gesprächsorganisation, der Handlungskonstitution sowie der Sachverhaltsdarstellung werden von Kallmeyer (1977) durch die Ebene der Interaktionsmodalitäten und die Ebene der Sozialbeziehungen ergänzt: „Auf der Ebene der Interaktionsmodalitäten werden Modalitätsschemata wie Ernst, Scherz, Spiel, alltagsweltliches Handeln, institutionelle Verfahrensinteraktion (z. B. Gerichtsverhandlung) usw. konstituiert (…) Auf der Ebene der Sozialbeziehungen werden Beziehungsschemata konstituiert. Damit wird festgelegt, nach welchen sozialen Mustern die Interaktion gestaltet werden soll (z. B. Arzt – Patient, Bekanntschaft, Kollegialität usw.)“ (Kallmeyer 1977: 56-57).
- [2] Der idealtypische Aufbau einer Argumentation mit den Elementen Behauptung – Begründung – Beleg(e) kann in strategischer Kommunikation, wie z. B. im Rahmen von Gerichtsverhandlungen, in Reden oder in schriftlichen Dokumenten rekonstruiert werden. Im faktischen kommunikativen Handeln (außerhalb strategischer Kommunikation) ist dieser idealtypische Aufbau keine Selbstverständlichkeit. Das empirische Datenmaterial zeigt auf, dass der Argumentationsaufbau im kommunikativen Handeln der Interviewpartner/-innen nicht immer idealtypisch erfolgt. D. h. der Argumentationsaufbau ist unvollständig: nicht jede Behauptung wird begründet und belegt. Im Rahmen der vorliegenden Forschungsarbeit konnten Argumentationsschemata rekonstruiert werden, in denen Begründungen umgangen wurden und stattdessen ein Rückgriff auf andere Aktivitäten erfolgte (siehe hierzu die entsprechenden Unterkapitel „Zentrale Argumentationsschemata der Expertin/des Experten …“ in den einzelnen Fallporträts)
- [3] In der Konversationsanalyse wird unter konditioneller Relevanz der „Zusammenhang zwischen einer ersten Aktivität und der durch ihren Vollzug erwartbar gewordenen korrespondierenden Aktivität“ (Kallmeyer 1977: 55) verstanden
- [4] Van Dijk (1989) weist auf folgende Inhalte von Konklusionen hin: „For argumentation this category [conclusion, C.D.] is obvious and hence also for all discourse types that have argumentative nature, such as arguments, debates, meetings, scholarly books and papers, lectures, propaganda, and advertisements. Yet, we also find Conclusion-type categories in everyday conversation and stories. Conclusion categories contain the following kinds of information: (1) conclusions in the strict sense; (2) closing; (3) summaries; and (4) decisions for future discourse or action“ (van Dijk 1980: 111).