Die Entwicklung der Zeitungen vom 17. bis 20. Jahrhundert
Zeitungen erlebten im 17. und 18. Jahrhundert einen Aufschwung: Um 1800 erschienen im deutschsprachigen Raum rund 300 verschiedene Zeitungstitel. In Deutschland entwickelte sich die Handelsund Kaufmannsstadt Hamburg zur Zeitungsmetropole. Hier lebte das Publikum, das für seine Tätigkeit, den Handel, auf Nachrichten über politische Entwicklungen und Krisen in der Welt angewiesen war. Zeitweise fanden in der Hansestadt fünf Zeitungen gleichzeitig ihre Leser. Wichtigstes Blatt war hierbei der „Hamburgische unpartheyische Correspondent“, der in ganz Europa gelesen wurde. Er beschäftigte die ersten Journalisten, die allein von ihrer Arbeit für eine Zeitung leben konnten. Die Auflage stieg bis 1801 auf 51 000 Exemplare, 4 000 davon waren für die abgehenden Schiffe bestimmt. Da jede einzelne Zeitung von mehreren Lesern gelesen wurde, darf hier von einer Massenpresse gesprochen werden.
Mit dem Aufblühen des Zeitungswesens nahm die Zensur zu. Fast ausnahmslos unterlagen die Blätter jener Zeit staatlicher Kontrolle. Die wurde nur gelegentlich und allenfalls kurzfristig gelockert, so 1740 in Preußen, als Friedrich II. in seinem ersten Regierungsjahr die Berichterstattung über innenpolitische Themen freigab. Nicht zuletzt deshalb beschränkten sich die Zeitungen auf die unkommentierte Informationsvermittlung.
Die Französische Revolution von 1789 verstärkte auch in Deutschland den Ruf nach Pressefreiheit. Doch stattdessen wurde die Zensur weiter verschärft. Einen Höhepunkt erreichte die Presseunterdrückung in der napoleonischen Zeit. Während und nach den Befreiungskriegen hatten die Zeitungen kurzzeitig größeren Freiraum, sodass sich eine politische Tagespresse entwickeln konnte. Ein Beispiel hierfür ist der von Joseph von Görres herausgegebene Rheinische Merkur (1814 – 1816).
1819 wurde im Deutschen Bund in Folge der Karlsbader Beschlüsse erneut ein strenges Überwachungssystem geschaffen. Die Beschlüsse waren der Revolutionsangst an deutschen Höfen geschuldet und hatten Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Tendenzen im nach-napoleonischen Deutschland zum Gegenstand. So heißt es etwa in der Preußischen Zensur-Verordnung vom 18. Oktober 1819 im Artikel 1: „Alle im Unserem Lande herauszugebende Bücher und Schriften, sollen der in den nachstehenden Artikeln verordneten Zensur zur Genehmigung vorgelegt, und ohne deren schriftliche Erlaubnis weder gedruckt noch verkauft werden.“
Die Märzrevolution von 1848 und die Paulskirchen-Verfassung, die die Pressefreiheit als Grundrecht formulierte, belebten das Pressewesen zwar wieder und führten zu zahlreichen Zeitungsneugründungen. Nach dem Scheitern der Revolution erlassene Landesgesetze machten dieser Entwicklung aber wieder ein Ende. Erst das Reichspressegesetz von 1874 schrieb die Pressefreiheit fest, die durch Sondergesetze jedoch eingeschränkt werden konnte.