Printmedien

So wie das Rundfunkrecht ist auch das Presserecht dem Länderrecht zuzuordnen. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Bund per Grundgesetz eigentlich ein Rahmenregelungsrecht für das Pressewesen hat, von diesem aber keinen Gebrauch machte, sodass hier ausschließlich die Länder tätig wurden.

Die Basis für die Printmedien bilden also die 16 Landespressegesetze. Wie bereits bei den elektronischen Medien wurde der klassische Rundfunk im Rahmen der Konvergenzentwicklung, beispielsweise des Internets, um den Telemedienbegriff erweitert. Eine ähnliche Problematik stellt sich auch bei den gedruckten Medien dar. Schließlich werden Presseartikel nicht mehr nur in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlicht, sondern erscheinen auch in Onlineausgaben, also in Mediendiensten. Diese Entwicklungen werden bzw. wurden von den ursprünglichen Landespressegesetzen nicht berücksichtigt, da diese ausschließlich Druckwerke in ihren Regelungsrahmen einschlossen. Damit erfordert die Konvergenz eine Anpassung der Landespressegesetze.

Inhalte der Landespressegesetze

Folgende Inhalte werden formal in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt:

▪ Öffentliche Aufgabe der Presse (Informationsund Meinungsbildungsfunktion)

▪ Informationsanspruch der Presse (Auskunftspflicht der Behörden)

▪ Sorgfaltspflichten der Presse (Saubere Recherche und geprüfte Berichterstattung)

▪ Gegendarstellungsrecht (Schutz vor Falschmeldungen)

▪ Zeugnisverweigerungsrecht (Informantenschutz)

Lizenzfreiheit der Presse

Wichtig, – und das ist ein Unterschied zum Rundfunk – die Presse ist grundsätzlich frei und bedarf damit keiner Lizenzierung. Sie ist damit nur dem Regelungsrahmen des Grundgesetzes und der übrigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unterworfen. Damit verbunden sind in den Presseregelungen im Besonderen allerdings auch die Rolle der Presse bei der Berichterstattung, die Impressumpflicht oder auch die Bestellung eines verantwortlichen Redakteurs bei Periodika.

Welche Arten von Zeitungen und welche Erscheinungsweisen es gibt, wie sich Verbrei-

tungsgebiete und Vertriebsarten bei Zeitungen definieren, das zeigt die folgende Tabelle.

Ordnungsprinzipien

Tabelle 3: Ordnungsprinzipien der Presse

Erscheinungsweise

Verbreitungsgebiet

Vertriebsart

▪ Tageszeitung

▪ Wochenzeitung

▪ Sonderausgabe

▪ Überregionale Zeitung

▪ Regionale Zeitung

▪ Lokale Zeitung

▪ Stadtteilzeitung

▪ Onlinezeitung

▪ Abonnementzeitung

▪ Boulevardzeitung

▪ Kiosk

▪ Anzeigenblatt

▪ Mitgliederzeitung

▪ Kundenzeitung

▪ Pendlerzeitung

▪ Straßenzeitung

▪ Elektronische Zeitung

Mit über drei Millionen Tagesauflage ist die Bild-Zeitung aus dem Axel Springer Verlag Deutschlands auflagenstärkstes Blatt. Die bedeutendsten Zeitungsverlage in Deutschland sind beispielsweise:

▪ Bertelsmann AG

▪ Axel Springer AG

▪ Verlagsgruppe WAZ

▪ Verlagsgruppe DuMont

▪ Holtzbrinck

▪ Bauer Media Group

▪ Hubert Burda Medien

▪ Madsack

▪ Medien Union GmbH

▪ F.A.Z.-Verlag

▪ Süddeutscher Verlag

▪ Verlagsgruppe Stuttgarter Zeitung

Die Medienstruktur ist jedoch nicht nur von großen privaten und öffentlich-rechtlichen Medienanstalten oder Verlagshäusern gekennzeichnet. Vielmehr besteht die Struktur des deutschen Medienmarktes aus Agenturen, Produzenten und anderen Dienstleistern.

 
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