Notwendigkeit institutioneller Unterstützung beim informellen Lernen (Z. 964-1075)
- Notwendigkeit von Beratung bei der Ermittlung informell erworbener Kompetenzen (Z. 964-1003)
- Konstatierung verborgener strategischer Intentionen bei der Verwendung des Begriffs ,informelles Lernen' (Z. 1003-1037)
- Unterstützung informeller Lernprozesse durch Vermittlung von Techniken zur Wissenserschließung (Z. 1038-1075)
Notwendigkeit von Beratung bei der Ermittlung informell erworbener Kompetenzen (Z. 964-1003)
Die Interviewerin möchte wissen, ob Müller Beispiele für die Einbeziehung informellen Lernens in Bildungseinrichtungen benennen könne. Der Interviewpartner berichtet daraufhin über ein Vorhaben, in dessen Mittelpunkt zunächst die Entwicklung einer Dokumentation des Allgemeinwissens sowie des beruflichen Wissens gestanden habe, um diese Wissensdokumentation letztendlich gezielt bei Bewerbungen einsetzen zu können. Aufgrund einer ministeriellen Zuordnungsproblematik sei die gemeinsame Dokumentation von Allgemeinbildung und beruflicher Bildung nicht möglich gewesen, sodass die Projektverantwortlichen sich auf die Dokumentation informellen Lernens konzentriert hätten. Auslöser hierfür sei die große Bedeutung informellen Lernens auf EU-Ebene gewesen. Bei der Erarbeitung seien die Durchführenden zu der Erkenntnis gelangt, dass die Dokumentation informell erworbener Kompetenzen eine Begleitung bzw. Beratung bedürfe, da es für die Lernenden schwierig sei, informell erworbene Kompetenzen selbst zu identifizieren und deren berufliche Relevanz zu bewerten. Aufgrund der notwendigen Begleitung bzw. Beratung sei diese Dokumentation sehr kostenintensiv.
Konstatierung verborgener strategischer Intentionen bei der Verwendung des Begriffs ,informelles Lernen' (Z. 1003-1037)
Mit der Aussage „ich sehe nur(') das .. informelle Lernen ahm schätze ich ah persönlich eben auch als ein ideologisches Beiprodukt an(')“ (Z. 1003-1004) nimmt Müller eine Bezweiflung des in der Ausgangsfrage der Interviewerin mitschwingenden bildungspolitischen Mainstreams vor, der das informelle Lernen als ein wichtiges Prinzip für die Umsetzung lebenslangen Lernens betrachtet. Für den Experten sei das informelle Lernen ein „ideologisches Beiprodukt“ (Z. 1004). Die Formulierung „ich sehe nur(')“ (Z. 1003) deutet dabei an, dass sich der Informant als kritischer Beobachter versteht, der seine persönliche Meinung zum informellen Lernen darlegt. Obwohl er die Bedeutung der Zuschreibung ,ideologisches Beiprodukt' nicht weiter ausführt, handelt es sich hierbei um einen gehaltvollen Ausdruck mit einer kritischen Konnotation. Die Bezeichnung ,Beiprodukt' suggeriert, dass das informelle Lernen aus oder neben etwas Anderem erwachsen ist. Hieraus lässt sich die Deutung vornehmen, dass die von Müller konstatierte zunehmende Gewichtung des informellen Lernens in enger Verbindung mit dem Diskurs über das lebenslange Lernen steht. So gewinnt beispielsweise im Faure-Report (1973) das informelle Lernen (neben dem selbstgesteuerten und non-formalen Lernen) als ein wichtiges Prinzip für die Umsetzung lebenslangen Lernens an Tragweite. In den bildungspolitischen Dokumenten, die im Kontext der Revitalisierung des Diskurses über das lebenslange Lernen seit Mitte der 1990er Jahre bis heute veröffentlicht wurden bzw. werden, ist die Einbeziehung informellen Lernens zur Förderung des lebenslangen Lernens ein fester Bestandteil bildungspolitischer Programmatik. [1]
Müller charakterisiert das informelle Lernen nicht nur als Beiprodukt, sondern verwendet zusätzlich das Werturteil „ideologisch“ (Z. 1004), was auf die im Subsegment 1.2 bereits herausgearbeitete ideologiekritische Perspektive des Interviewpartners hindeuten kann. Es besteht die Möglichkeit, dass der Experte mit der Zuschreibung ,ideologisches Beiprodukt' darauf aufmerksam machen möchte, dass es sich bei dem Begriff ,informelles Lernen' nicht nur um Lernprozesse außerhalb des formalen Bildungssystems handelt, sondern dass mit diesem Begriff auch strategische Intentionen verbunden sind, die jedoch von den jeweiligen Akteurinnen und Akteuren nicht offen dargelegt werden.
In den Zeilen 1006 leitet Müller eine Behauptung aus seiner zuvor geäußerten Bezweiflung ab („es ist natürlich auch ein Outsourcing von Lernen(.)“ (Z. 1006). Nachdem er, vermutlich aufgrund seiner eher ideologiekritischen Haltung, den bildungspolitischen Mainstream bezogen auf das informelle Lernen anzweifelt, legt Müller im Rahmen der Behauptungsaktivität sein Verständnis vom informellen Lernen dar. Er formuliert eine strategische Intention, die dem Begriff ,informelles Lernen' zugrunde liegen kann. Der Interviewpartner verwendet hierbei den ökonomischen Begriff des Outsourcings [2], der in dem verwendeten Kontext die Bedeutung einer bewussten und zielgerichteten Auslagerung bzw. Deinstitutionalisierung von formal organisierten Lernprozessen im Sinne von Veralltäglichung des Lernens einnehmen kann. [3] Der Gebrauch des Adverbs „natürlich“ (Z. 1006) als Markierer der Selbstevidenz unterstreicht, dass diese Zuschreibung für Müller selbstverständlich zu sein scheint.
Unter dem Zugzwang des Explizierens erfolgt in den Zeilen 1006 bis 1009 der erste Teil einer längeren Begründungsaktivität. Der Informant begründet das von ihm konstatierte Outsourcing von Lernen, indem er zunächst die berufliche Weiterbildung thematisiert, welche nach Müllers Auffassung in kleinen Unternehmen aufgrund von Zeitund Kostenfaktoren nicht immer in formalen Bildungsmaßnahmen stattfinden könne. Die Aneignung von für die berufliche Tätigkeit notwendigen Kenntnissen müsse somit von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Freizeit oder am Arbeitsplatz geleistet werden. In dem von Müller dargestellten Kontext kann dies bedeuten, dass sich das informelle Lernen für die Arbeitgeber als sehr attraktiv gestaltet: Die Unternehmen würden vor diesem Deutungshorizont ihre Verantwortung für die adäquate Weiterqualifizierung ihres Personals an die einzelnen Mitarbeiter/-innen delegieren. Dadurch müssten sie weder Investitionen in Personalfortbildungen vornehmen, noch würden für sie Kosten durch fortbildungsbedingten Arbeitskraftausfall entstehen. Dieser Begründung liegt eine gewisse Paradoxie zugrunde. Wenn informelles Lernen entkontextualisiert und nutzbringend für andere Zwecke verwendet wird, verändert sich der Charakter des informellen Lernens: Es wird zielgerichtet und kann zu einem non-formalen oder formalen Lernen warden. [4] Diese Paradoxie wird von Müller jedoch nicht thematisiert.
In den Zeilen 1011 bis 1012 mündet der Experte unter dem Zugzwang des Abstrahierens und Subsumierens in den zweiten und letzten Teil seiner Begründungsaktivität. Während Müller sein Argument in den Zeilen 1006 bis 1009 auf das konkrete Beispiel kleiner Unternehmen bezieht, leitet er daraus nun ein generelles Begründungsprinzip ab: Nach Müller gebe es „viele Formen“ (Z. 1011) des Lernens, die die Menschen in ihrer Freizeit durchführten. Er benennt diese in seiner Argumentation jedoch nicht. [5] Die Verwendung des Indefinitpronomens „man“ (vgl. Z. 1011) weist auf einen Wechsel in der Betrachtungsperspektive hin. Hatte Müller zuvor seine Erläuterungen auf kleine Unternehmen bezogen, so evoziert die Verwendung des Indefinitpronomens die Lesart, dass Menschen generell in ihrer Freizeit lernten, da sie die Kosten für eine Fortbildung „woanders“ (Z. 1012) nicht bezahlt bekämen. Das Adverb ,woanders' kann dabei als Synonym für eine Finanzierung beispielsweise durch Arbeitgeber, Förderprogramme etc. stehen. Vor diesem Hintergrund scheinen sich die Lernenden aufgrund einer fehlenden Finanzierung beruflicher Weiterbildungsangebote durch beispielsweise Arbeitgeber oder Förderprogramme für das Aneignen von (beruflichem) Wissen in ihrer Freizeit im Rahmen informeller Lernsettings zu entscheiden.
Die Grundaktivität des Belegens beginnt in der Zeile 1014 und endet in der Zeile 1024. Es handelt sich hierbei um einen internen Beleg in Form einer Beschreibung eines Teilbereichs von Müllers Lernbiografie und darin eingebettet die Thematisierung der Nutzung des in „nicht pädagogisch intendierten Lernprozessen“ (Seltrecht 2012, 537) erworbenen Wissens im beruflichen Kontext. Die Ausführungen in den Zeilen 1014 bis 1021 unterliegen dem Kondensierungsund Detaillierungszwang. Durch die Belegbeschreibung verdeutlicht der Informant, dass auch er sich berufsrelevantes Wissen nicht nur über geplante Personalentwicklungsmaßnahmen („formalen ah Lehrgängen“, Z. 1020) angeeignet habe. Wie im Rahmen seiner Begründungsaktivität dargelegt, scheint auch bei Müller der Kostenund Zeitfaktor eine ausschlaggebende Rolle bei der Auswahl geeigneter Lernsettings gespielt zu haben. Daher sei in seinem Fall ebenfalls die kostenund zeitsparendere Alternative die Aneignung des relevanten Wissens „nebenher“ (Z. 1021) gewesen. Das Adverb ,nebenher' drückt dabei aus, dass die Aneignung des Wissens wahrscheinlich zeitgleich mit etwas anderem, dem eine höhere Priorität zugeschrieben wurde bzw. das mehr Zeit in Anspruch genommen hat, erfolgte. Dies kann bedeuten, dass die Wissensaneignung neben der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz und/oder in der Freizeit stattgefunden hat. In den Zeilen 1021 bis 1022 wirkt im Rahmen der Belegaktivität der Gestaltschließungszwang. Der Experte schließt hier seine biografische Belegbeschreibung ab. Dabei führt er an, dass er sich nicht nur aufgrund des Kostenund Zeitfaktors für das Lernen in nicht pädagogisch gerahmten Settings entschieden habe, sondern das von ihm zuvor beschriebene Themengebiet mache ihm „Spaß“ (Z. 1022) und sei sein „Hobby“ (Z. 1022). Dieser Hinweis lässt vermuten, dass bei Müller eine enge Passung zwischen Hobby und beruflicher Tätigkeit vorherrscht. Diese kann die Aneignung (beruflichen) Wissens in der Freizeit erleichtern und dazu führen, dass das Lernen beruflichen Wissens außerhalb der Arbeitszeit und außerhalb pädagogisch gerahmter Settings nicht mit dem Verlust von Freizeit assoziiert wird.
In den Zeilen 1024 bis 1037 formuliert der Interviewpartner eine längere Konklusion, die sich thematisch in drei Teile gliedern lässt: Zunächst fasst er das bisher in der Belegaktivität Gesagte in einer Wiederholung der Ausgangsbehauptung zusammen („aber letztlich ist es ahm ja ein bisschen outgesourcetes Lernen(.)“ Z. 1024). Die Wiederholung der Ausgangsbehauptung in Form einer Konklusion deutet darauf hin, dass Müller den von ihm angeführten internen Beleg ebenfalls als einen aus dem Unternehmen ausgelagerten Lernprozess empfindet. Allerdings bewirkt die Verwendung des Indefinitpronomens „ein bisschen“ (Z. 1024) eine Abtönung des Bedeutungsumfanges des „outgesourcten Lernens“. Dies kann auf die Vermischung der Beweggründe für die informelle Aneignung von Wissen seitens des Informanten verweisen. Die informelle Aneignung kam, so Müllers Darstellung, sowohl seiner beruflichen Tätigkeit als auch seinem persönlichen Hobby zugute.
In den Zeilen 1024 bis 1027 erfolgt der zweite Teil der Konklusion. Hier nimmt der Interviewpartner erneut eine utilitaristische Haltung ein (vgl. hierzu auch Subsegment 4.2 und 4.3), indem er auf den Aspekt des Nutzens fokussiert. Nach Müller stelle das informelle Lernen der Mitarbeiter/-innen einen Vorteil für die Unternehmen dar, da seines Erachtens das so erworbene Wissen durch die Anwendung im beruflichen Kontext in die Unternehmen einfließe.
Daran anschließend führt der Experte den dritten und letzten Teil der Konklusion an, der als eine Schlussfolgerung der beiden zuvor getätigten Teilkonklusionen bezeichnet werden kann. Müller beginnt diesen letzten Abschnitt mit dem Hinweis auf eine „Gefahr“ (Z. 1028), die er allerdings nicht sofort erläutert. Er unterbricht den Hinweis, um mit einem schnellen Anschluss eine Hintergrundkonstruktion einzufügen (vgl. Z. 1028-1032). Die Funktion der Hintergrundkonstruktion scheint darin zu liegen, Hintergrundinformationen zum besseren Verständnis der nachfolgenden Gefahrendarstellung zugeben und dieser einen stärkeren Nachdruck zu verleihen. Der Interviewpartner führt hierbei einen Perspektivenwechsel durch. Steht zuvor der Unternehmensprofit beim informellen Lernen im Vordergrund seiner Argumentation, so fokussiert er nun die Bildungspolitik. Diese messe in aktuellen handlungsleitenden Dokumenten („Strategiepapier Lebenslanges Lernen” [6], Z. 1028-1029) dem informellen Lernen eine wachsende Bedeutung zu. Das formale Bildungssystem hingegen, das nach Einschätzung des Experten informelle Lernprozesse unterstützen müsste, erhalte eine geringere Aufmerksamkeit vonseiten der Bildungspolitik. An dieser Stelle wird deutlich, dass der Experte das informelle Lernen nicht völlig losgelöst von formalen Lernkontexten versteht. Der Informant scheint der Meinung zu sein, dass die Bildungseinrichtungen Grundlagen vermitteln und Unterstützungsstrukturen aufbauen müssten, damit informelles Lernen erfolgreich verlaufen kann. Er führt jedoch keine Beispiele dafür an, wie das Bildungssystem diesbezügliche Lernprozesse unterstützen könnte. Nach Beendigung der Hintergrundinformation erläutert der Informant schließlich in den Zeilen 1034 bis 1037 die Gefahr, („also es wäre gefährlich(') wenn wir sagen lebenslanges Lernen(') das heißt am Schluss brauchen wir gar keine Einrichtungen mehr(') die Leute lernen selber und informell und überall(') und das Internet ist ja da und steht alles drin(.)“). Der Experte vollzieht hierbei erneut einen Perspektivenwechsel. Verwendet er bei der Andeutung einer Gefahr in Zeile 1028 das Indefinitpronomen „man“ als Markierer der Generalisierung, gebraucht er nun das Personalpronomen „wir“ (Z. 1034), möglicherweise im Sinne eines inklusiven Wir, um eine gesellschaftliche Perspektive zu verdeutlichen. Eine potenzielle Gefahr besteht seines Erachtens in einem Bedeutungsverlust der formalen Bildungseinrichtungen in ihrer Funktion als Lernort im Kontext der Umsetzung lebenslangen Lernens, da Wissensaneignung durch informelles Lernen auch überall außerhalb des Bildungssystems (z. B. mittels des Mediums Internet) stattfinden könne. Auffällig ist, dass der Interviewpartner hier nicht nur vom informellen, sondern vom lebenslangen Lernen spricht. Ein Grund hierfür könnte sein, dass das informelle Lernen in den bildungspolitischen Dokumenten ein Unterbegriff des lebenslangen Lernens darstellt. Die Verwendung des Oberbegriffs ,lebenslanges Lernen' könnte in diesem Zusammenhang verdeutlichen, dass die von ihm geschilderte Gefahr nicht nur im Diskurs über das informelle Lernen, sondern auch im Diskurs über das lebenslange Lernen implizit enthalten sein könnte. Die Thematisierung einer Gefahr an dieser Stelle kann auf die ideologiekritische Perspektive des Experten zurückgeführt werden. Mit der Thematisierung einer potenziellen Gefahr des Überflüssigwerdens von Bildungsorganisationen konstruiert Müller ein Konkurrenzverhältnis zwischen informellem und formalem Lernen. Diese Prognose steht im Gegensatz zum offiziellen bildungspolitischen Diskurs, in welchem informelles Lernen komplementär zum formalen Lernen gesehen wird.
Betrachtet man den argumentativen Verlauf in diesem Subsegment, so kann konstatiert werden, dass Müller vermutlich aufgrund seiner eher ideologiekritischen Haltung dem Thema informelles Lernen distanziert kritisch gegenüber steht. In dieser Haltung könnte auch der Grund dafür liegen, dass der Experte der Förderung informellen Lernens verborgene strategische Intentionen attestiert. Dabei schreibt er den Unternehmen eine strategische Verwendung des informellen Lernens zu. Folgt man Müllers Argument, so scheint die strategische Intention dabei in der Erwartung einer Kostenreduktion bei formalen Qualifizierungsmaßnahmen zu liegen.
Argumentationsanalytisch ist interessant, dass der Informant erst hier im zweiten Subsegment mit seiner Bezweiflungsaktivität beginnt und dadurch seine kritische Haltung dem informellen Lernen gegenüber verdeutlicht. Dies kann darin begründet liegen, dass Müller im ersten Subsegment zunächst der Aufforderung der Interviewerin folgt und über ein Projekt zum informellen Lernen berichtet, um anschließend im zweiten Subsegment seinen eigenen Relevanzstrukturen und Wirklichkeitskonzeptionen zu folgen und auf die seines Erachtens verborgenen strategischen Intentionen bei der Verwendung des informellen Lernens aufmerksam zu machen. Eingebettet in die Hintergrundkonstruktion in den Zeilen 1028 bis 1032 verwendet Müller ein Argument aus der Autorität [7], da er der Meinung zu sein scheint, dass die von ihm formulierte Gefahr des Überflüssigwerdens von Weiterbildungseinrichtungen implizit in dem von ihm angeführten Dokument enthalten sein könnte. Die Fokussierung der Bildungspolitik begünstige seines Erachtens die Deinstitutionalisierung des Lernens, ohne zu berücksichtigen, dass für die Gewährleistung, Reflexion und Verarbeitung informeller Lernprozesse institutionelle Unterstützungsstrukturen aufgebaut werden müssten. [8]
Verfolgt man Müllers Argumentation im nachfolgenden dritten Subsegment, so wird deutlich, dass der Interviewte durch die Prognose einer potenziellen Gefahr einen argumentativen Spannungsbogen erzeugt. Diesen Spannungsbogen löst er zu Beginn des Subsegments 8.3 durch die Grundaktivität des Bestreitens auf Basis selbstgemachter Beobachtungen wieder auf. Bestehende Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass Bildungseinrichtungen eine wichtige Unterstützungsfunktion beim informellen Lernen besäßen. Mittels dieser Argumentationspraktik verdeutlicht Müller seine Grundhaltung, nämlich dass das informelle Lernen institutionelle Unterstützung benötige und grenzt sich damit gleichzeitig wieder von der von ihm prognostizierten Gefahr eines Überflüssigwerdens von Bildungseinrichtungen hervorgerufen durch bildungspolitische Dokumente ab.
Unterstützung informeller Lernprozesse durch Vermittlung von Techniken zur Wissenserschließung (Z. 1038-1075)
Müller bestreitet die im vorherigen Subsegment von ihm geäußerte Perspektive einer potenziellen Gefahr des Überflüssigwerdens von Weiterbildungseinrichtungen durch die Nutzung neuer Lernorte und Lernformen. Er belegt dies durch zwei kontrastive Beispiele, die aufzeigen, dass sowohl „Bildungsbenachteiligte“ (Z. 1038) als auch Studierende Schwierigkeiten bei der Nutzung des Internets zu Recherchezwecken hätten. Die Beispiele würden zeigen, dass für die Nutzung des Internets als Lernort ein spezifisches Wissen benötigt werde, welches eine effektive und effiziente Internetrecherche ermögliche. Daher müsse in formalen Lehrveranstaltungen die Fähigkeit zum informellen und selbstorganisierten Lernen gefördert werden. Bei Bedarf müssten die Lehrenden entsprechende Techniken zur Wissenserschließung vermitteln, welche von den Lernenden im Kontext informeller Lernprozesse angewendet werden könnten. Dabei benötigten Lernende mit wenigen Lernerfahrungen eine intensivere Unterstützung.
- [1] Nach Overwien (2005) ist das informelle Lernen auf internationaler Ebene bereits seit Beginn der 80er Jahre ein eingeführter Begriff (vgl. Overwien 2005: 341). Allerdings existiert bisher noch keine einheitliche Definition. In einer aktuellen Definition der Europäischen Kommission handelt es sich beim informellen Lernen um „Lernen, das im Alltag, am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit stattfindet. Es ist (in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung) nicht strukturiert und führt üblicherweise nicht zur Zertifizierung. Informelles Lernen kann Ziel gerichtet sein, ist jedoch in den meisten Fällen nichtintentional (oder inzidentell/ beiläufig)“ (Europäische Kommission 2001, 33). Dohmen (2001) schlägt für eine Begriffsbe stimmung die folgende Definition vor: „(...) der Begriff des informellen Lernens wird auf alles Selbstlernen bezogen, das sich in unmittelbaren Lebensund Erfahrungszusammenhängen außerhalb des formalen Bildungswesens entwickelt“ (Dohmen 2001, 25). Nittel und Seltrecht wenden sich in ihrem Projekt „Lebenslanges Lernen im Kontext lebensbedrohlicher Erkrankungen“ von dem stark bildungspolitisch geprägten Begriff des informellen Lernens ab. Sie erarbeiten im Rahmen des Projektes zunächst die folgende Arbeitsdefinition: „Informelles Lernen findet (a) ohne pädagogische Intention (b) in einem sozialen Kontext jenseits der Curricula des Erziehungsund Bildungswesens statt (Begegnung mit Lerngegenständen, Interaktion mit anderen Personen), wenn (c) das Individuum zu einer lernspezifischen Veränderung (z. B. Aneignung von Wissen, Veränderung von Alltagsroutinen oder Identitätsveränderung) in der Lage ist. Da diese Begriffsdefinition auch Lernprozesse einschließt, die innerhalb pädagogischer Institutionen, aber außerhalb des pädagogisch geplanten Curriculums stattfinden – womit sich dieses Begriffsverständnis von anderen deutlich unterscheidet – wird auf den Begriff des informellen Lernens verzichtet und jeweils zwischen pädagogisch intendierten und nicht pädagogisch intendierten Lernprozessen unterschieden“ (Seltrecht 2012: 537).
- [2] Bei dem Begriff Outsourcing handelt es sich um einen ökonomischen Ausdruck, der den Prozess der Auslagerung von Aufgaben aus einem Unternehmen beschreibt. Die ausgelagerten Aufgaben werden dann mit dem Ziel der Kostenreduzierung von einem externen Dienstleister erbracht (vgl. Wahrig-Burfeind 2006: 1104).
- [3] Vgl. zur Deinstitutionalisierung des Lernens Arnold & Lermen 2005: 50
- [4] Unter non-formalen Lernen kann jede Art des (selbst oder von anderen organisierten) Lernens, das nicht zu anerkannten Abschlüssen und Zertifikaten führt, verstanden werden, während das formale Lernen ein in Bildungseinrichtungen initiiertes, planmäßig strukturiertes Lernen darstellt, das zu anerkannten Abschlüssen und Zertifikaten führt (vgl. Dohmen 1996: 29).
- [5] Dies könnte z. B. Computer-Based-Training, Web-Based-Training etc. im Kontext des selbstgesteuerten Lernens sein
- [6] Es handelt sich hierbei um das bildungspolitische Dokument der Bund-Länder-Kommission „Strategie für lebenslanges Lernen in der Bundesrepublik Deutschland“ aus dem Jahr 2004. Die in diesem Dokument dargestellte Strategie orientiert sich sowohl an den Lebensphasen des Menschen sowie an Entwicklungsschwerpunkten für lebenslanges Lernen. Zu den Entwicklungsschwerpunkten der Strategie gehören: Einbeziehung informellen Lernens, Selbststeuerung, Kompetenzentwicklung, Vernetzung, Modularisierung, Lernberatung, neue Lernkultur, Popularisierung des Lernens, chancengerechter Zugang (vgl. BLK 2004: 5).
- [7] Ein Argument aus der Autorität ist ein „Induktives Argument, bei dem eine Konklusion mit dem Hinweis begründet wird, diese Konklusion werde durch eine bestimmte Person, Institution, Schrift etc. behauptet; das Argument aus der Autorität ist nur dann korrekt, wenn u.a. die Person, Institution, Schrift etc. verlässlich ist und die Konklusion in ihren Kompetenzbereich fällt“ (Bayer 1999: 229).
- [8] Auf diese Gefahr verweisen auch Arnold und Lermen: „Mit dieser Überbetonung der Selbstständigkeit der Lernenden wächst allerdings die Gefahr, die Notwendigkeit von Institutionalisierung, Didaktisierung und Professionalität zu unterschätzen“ (Arnold & Lermen 2005: 50).