(d) Lebenslanges Lernen als persönliche berufliche und allgemeine Weiterbildung

Die Thematisierung dieses Bedeutungskontextes erfolgt unter reflexiver Bezugnahme auf das lebenslange Lernen (vgl. Nittel & Schütze 2010: 140). D. h. die Informantinnen und Informanten beziehen ihre Aussagen auf ihr eigenes Lernverhalten im Erwachsenenalter. Lebenslanges Lernen bedeutet hier die eigene berufliche und allgemeine Weiterbildung auf freiwilliger Basis.

E: Ja, lebenslanges Lernen für mich heißt, dass man einmal in dem Bereich, in dem man schon etwas gelernt hat, also ausgebildet ist, äh natürlich sich weiterentwickelt. Ähm, und dass man, wenn ich jetzt an mich selber denke, ich bin ausgebildete Gymnasiallehrerin und bin jetzt seit 20 Jahren in der integrierten Gesamtschule tätig und habe eigentlich äh erst in der beruflichen Praxis so viel gelernt und lerne täglich dazu und entwickele mich weiter als Lehrerin, als Schulleiterin, als Pädagogin. Das sehe ich so als den einen Strang lebenslangen Lernens, also in dem Bereich, in dem man schon ist, sich weiterzuentwickeln, sich weiter zu qualifizieren, auch Fortbildungen zu besuchen und natürlich sozusagen Learning by Doing auch in der, in der Praxis zu lernen. (..) Und darüber hinaus sehe ich lebenslanges Lernen so, wenn ich jetzt mal wieder von mir ausgehe, mein Traum war immer Klavier spielen zu lernen und als Kind war das nicht möglich. Und ich habe jetzt vor zwei Jahren angefangen Klavier zu lernen und sehe, wie schwierig das ist und wie ich als Schülerin, als Anfängerin, mit meinem Klavierlehrer mich durch leichte Noten durchkämpfe und merke, wenn ich mal nicht übe, was das für Folgen hat. Also, ich sehe, dass dann, das wäre der zweite Strang, sich eben in ganz anderen Bereichen auch richtig fortzubilden, ja, Neigungen oder Interessen zu vertiefen. Ja, das sind so die zwei Bereiche, die ich sehe.

(Interview-Nr. 20, Frau Jung, Sekundarbereich, Z. 27-45)

Die Beispielpassage wurde ausgewählt, da hier auf beide Komponenten – die berufliche als auch die allgemeine Weiterbildung – Bezug genommen wird. In der Behauptungsaktivität wird zunächst die berufliche Weiterbildung angeführt. Ausgehend von dem einst erlernten Beruf stelle die fachliche Weiterentwicklung eine Selbstverständlichkeit dar. Alle Interviewten, die diesen Bedeutungskontext vertreten, beschreiben die berufliche Weiterentwicklung und die damit einhergehenden Lernprozesse als eine Art Selbstverständlichkeit. In der nachfolgenden internen Belegbeschreibung wird die zunehmende Bedeutung des Lernens im beruflichen Kontext hervorgehoben. In der anschließenden Konklusion erfolgt der zusammenfassende Kommentar, dass die berufliche Weiterbildung einen Teilbereich des lebenslangen Lernens ausmache und in unterschiedlichen Lernkontexten, nämlich in pädagogisch intendierten und pädagogisch nicht intendierten Lernprozessen, stattfinde. Im Anschluss wird eine weitere interne Belegbeschreibung nachgeschoben, die sich auf die allgemeine Weiterbildung in Form eines lang gehegten Wunsches, Klavier spielen zu lernen, bezieht. In der abschließenden Konklusion verweist die Informantin darauf, dass die allgemeine Weiterbildung, in ihrer Funktion, persönliche Neigungen oder Interessen zu vertiefen, ebenfalls einen Teilbereich des lebenslangen Lernens darstelle. [1]

  • [1] Zwar wird im Rahmen dieses Bedeutungskontextes die allgemeine Weiterbildung als Bestandteil des lebenslangen Lernens im Erwachsenenalter thematisiert, eine generell größere Relevanz wird jedoch der beruflichen Weiterbildung zugeschrieben. Diese Tendenz spiegelt sich auch in dem Adult Education Survey (AES) 2010 Trendbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wider. Im Jahr 2010 erfolgte zur Trendbeobachtung des Weiterbildungsverhaltens in Deutschland eine bundesweite repräsentative Erhebung. Befragt wurden 7.035 Personen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen in den vergangenen zwölf Monaten. 81 % der Befragten gaben dabei an, dass sie hauptsächlich aus beruflichen Gründen an formalen Weiterbildungsangeboten teilgenommen haben (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2010: 5; 16).
 
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