Die historische Entwicklung des Kinderschutzes in Südkorea

In Südkorea wurde nach dem Beginn des 19. Jahrhunderts die Kinder- und Jugendhilfe systematisch entwickelt und institutionalisiert. Nach der Wandlung von Politik und Gesellschaft veränderte sich ebenfalls das Kinderschutzsystem. Wie oben erwähnt, wurde und wird das Kind als Besitz der Eltern angesehen, wodurch das gegenwärtige Problem entsteht. Um den geschichtlichen Hintergrund von Kinderschutz zu klären, muss man von der Vergangenheit bis heute, den Kinderschutz aus makroskopischer Sicht betrachten. In südkoreanischer Literatur wird die Entwicklung des Kinderschutzes speziell in Bezug auf Gewalt gegen Kinder nicht ausführlich thematisiert. Es ist sehr schwierig, an geschichtliche Quellen in Bezug auf Kinderschutz und Gewalt gegen Kinder heranzukommen.

Das koreanische Mittelalter: Von der Goryeo-Dynastie (918–1392) bis zur Joseon-Dynastie (1392–1910)

In Südkorea dominiert in Zeitspanne des koreanischen Mittelalters typischerweise das konfuzianistische Leitprinzip des „Gehorsams“ zwischen Eltern und Kindern. Aus diesem Grund war das Kind Gegenstand der Zucht und hatte somit einen sozialen niedrigen Stand in der Gesellschaft. Trotz der elterlichen Gegenwehr wurde das Kinderschutzsystem durch königliche Politik eingeführt. [1] Der Kinderschutz im Rahmen der Armenfürsorge wurde durch staatliche Maßnahmen erstmals in der Goryeo-Dynastie realisiert. Diese Zeit war von Krieg und strenger Klassengesellschaft bestimmt, es gab viele Waisen- und Bettelkinder. Im Sinne des buddhistischen Gedankens wurden in dieser Zeit Findel- und Waisenkinder in Tempeln versorgt und meist zu arbeitstauglichen Mönchen erzogen[2]. Zudem wurden diese Kinder durch Adoptionsfamilien als Sklaven gehalten. Diese Zeit war zusätzlich auch noch durch Kinderhandel bzw. Entführungen bestimmt. [3] Nach historischen Daten gewährte König Seongjong (981-997) im Jahr 991, 994 Waisenkindern unter 10 Jahren staatliche Hilfe und Unterstützung. Im Jahr 1347 gründete König Chungmok (1344-1348) eine soziale Einrichtung mit dem Namen „Haeadogam“, um dort den Säuglingen und Kleinkindern Schutz und Unterkunft zu bieten. [4]

Bis Mitte der Joseon-Dynastie (1392-1910) waren fürsorgliche Bemühungen um die Sicherheit und den Schutz des Lebens von Kindern stets vorhanden. Die positive Entwicklung der Kinderversorgung in der Joseon-Dynastie ist als die Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Rettung von Findelkindern, Waisen und Vagabunden anzusehen. [5] Die Joseon-Dynastie hat sich mehr als die GoryeoDynastie um Kinderschutzaktivitäten bemüht und dabei eine Satzung für Waisenkinder, Kinderarmut und hungrige Kinder eingeführt. Beispielsweise hat König Jeongjo (1776-1800) im Jahr 1783 den Schutz von Bettel- und Waisenkindern in die Satzung „Jahyul Prinzip“ aufgenommen. Diese Kinder wurden bei einer Katastrophe (z.B. Hungersnot oder Krieg) durch den Staat oder die Gemeinschaft versorgt. Weiterhin gewährte König Hyeonjong (1659-1674) im Jahr 1661 in Seoul und König Sukjong (1674-1720) im Jahr 1696 den Schutz durch Zivile. In dieser Zeit durften staatliche oder private Gesellschaftsmitglieder Kinder als Sklaven aufnehmen oder adoptieren, um sie vor Armut, Verwahrlosung und Hungertod zu schützen. [4]Im Jahr 1880 gründete ein französischer Priester in Seoul eine soziale Einrichtung für Waisenkinder. [3]

  • [1] Vgl. Kim, S., Kim, H., Choe., H., 2013. Child Welfare. Paju, S. 96-97
  • [2] Vgl. Kindeswohlinstitut, 2002. Kindeswohl und Politik. Seoul, S. 35
  • [3] Vgl. Pyo, G., 2010. Kinder- und Jugendwohl. 2. Auflage. Paju, S. 58
  • [4] Vgl. Kim, S., Kim, H., Choe., H., 2013. Child Welfare. Paju, S. 98-99
  • [5] Vgl. Kim, Y., 1986. Jugendpolitik in Korea und in der Bundesrepublik Deutschland. Diss. Bochum, S. 64-69
  • [6] Vgl. Kim, S., Kim, H., Choe., H., 2013. Child Welfare. Paju, S. 98-99
  • [7] Vgl. Pyo, G., 2010. Kinder- und Jugendwohl. 2. Auflage. Paju, S. 58
 
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