Theoretische Überlegungen – Gewalt gegen Kinder
Der Begriff „Gewalt gegen Kinder“
In diesem Kapitel wird zunächst geklärt, was unter Gewalt gegen Kinder zu verstehen ist. Dem zuvor geht eine Altersabgrenzung zwischen Kindern und Jugendlichen voraus, sowie die Bestimmung des Alters, bei dem wir von Kinderschutz sprechen. Dies ist notwendig, da die Altersgrenzen in Südkorea und Deutschland unterschiedlich sind. Anschließend wird die genaue Definition von Gewalt gegen Kinder und die expliziten Formen dieser Gewalt erörtert. Die Notwendigkeit einer angemessenen Definition und Form ist erforderlich, weil sie für Forschung, Diagnostik, Behandlung und den öffentlichen Diskurs eine große Rolle spielt.
Altersgrenzenregelungen nach deutschem und südkoreanischem Gesetz
Um die gesunde Entwicklung und Sicherheit von Kindern gewährleisten zu können, ist es notwendig, eine entsprechende Altersgrenze zu ziehen, und diese Grenze im Gesetz festzuhalten, sowohl in Deutschland, als auch in Südkorea. Denn daraus erschließt sich die geeignete, altersentsprechende Intervention und Förderung der Kinder- und Jugendhilfe.
Im koreanischen Gesetz wird von verschiedenen Altersstufen ausgegangen. Grundsätzlich definiert das koreanische Kinderwohlfahrtsgesetz das „Kind“ als eine Person unter 18 Jahren (§ 2 Abs. 1 KWG). Allerdings definiert das SchutzFörderungsgesetz für vermisste Kinder ein „vermisstes Kind“ als eine Person unter 14 Jahren (§ 2 Abs. 1). Daraus ergeben sich verschiedene Probleme, wie z.B.: Wäre ein Kind 16 Jahre alt, misshandelt und vermisst, dann würde es nur vom ersten Gesetz (Kinderwohlfahrtsgesetz) abgesichert werden, allerdings nicht vom Schutz-Förderungsgesetz für vermisste Kinder. D.h. dieses Kind kann nur für die Gewalt gegen Kinder von der zuständigen Instanz Hilfe in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass im Jugendgrundgesetz der Name „Jugendliche“ als Person von 14 Jahren bis 24 Jahren definiert wird (§ 3 Abs. 1). Im Jugendschutzgesetz und im Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch wird von einer Altersspanne von null bis 19 Jahren geredet.
Weiterhin beschreibt das Zivilrecht den Namen „Minderjährige“, Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre.
Zusätzlich geht es um die Kennzeichnung des genauen Alters des Kindes, d.h. bis wann wird das Kind oder der Jugendliche als solches/solcher definiert. Im Kinderwohlfahrtsgesetz ist entweder vom Tag der Geburt bis hin zum 18 Geburtstag, die Rede oder bis zum Jahresende des 18 Geburtsjahres. Eine genaue Definition ergibt sich jedoch erst aus dem Zivilrecht. Dort steht geschrieben, dass das Alter des Kindes anhand des Geburtsdatums ausgerechnet wird (§ 158 Zivilrecht). Aus diesem Grund kann gemäß des Kinderwohlfahrtsgesetzes der Schutz bis zum Tag 18. Geburtstags der betreffenden Person gewährt werden. Trotzdem ist die Rechnungsregel im Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch davon abweichend festgehalten. Die zu schützenden Kinder und Jugendlichen geben ab dem 1. Januar ihres 19ten Lebensjahres ihr Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch ab, welches jedoch in Bezug auf den Kinderschutz und das darin involvierte Gesetz, unterschiedlich angewandt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die aktuellen Altersgrenzen der Kinder und Jugendlichen in Südkorea. (Tab. 7)
Wenn auf einer anderen Rechtsgrundlage zum Schutz der Kinder diese unterschiedlichen Gesetze, mit ihren unterschiedlichen Altersgrenzen kooperieren und ineinandergreifen sollen, können diese rechtlichen- und praxisbezogenen Unterschiede zu Verwirrungen führen. Das liegt daran, dass die zuständigen Ministerien[1] und Instanzen unterschiedlich arbeiten, oder die Maßnahmen der juristischen Operationen sich überschneiden. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die spezifische Stelle nicht besetzt ist und somit in keine Zuständigkeit fällt. Es ist daher notwendig, dass eine einheitliche Altersgrenze von Kindern und Jugendlichen in Südkorea eingeführt wird.
Gesetze Alter |
0 |
6 |
9 |
14 |
18 |
19 |
20 |
24 |
Säugling und Kleinkinderpflegegesetz (Infant care Act*) |
Säugling und Kleinkinder § 2 Abs.1 |
|||||||
Kinderwohlfahrtsgesetz (Child welfare Act) |
Kind § 2 Abs.1 |
|||||||
Das Schutz-Förderungsgesetz von vermissten Kinder (Act on the Protection and Support of Missing Children, etc.) |
Vermisstes Kind § 2 Abs.1 |
|||||||
Jugendgrundgesetz (Framework Act on Juveniles) |
Jugendliche § 3 Abs.1 |
|||||||
Jugendschutzgesetz (Juvenile Protection Act) |
Jugendliche § 2 Abs.1 |
|||||||
Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch (Act on Protection of Children and Juveniles from sexual Abuse) |
||||||||
Jugendstrafgesetz (Juvenile Act) |
Jugendliche § 2 (ab 10 Jahre alt) |
|||||||
Zivilrecht (Civil Act) |
Minderjährige § 3 |
Quelle: Moon. 2010[2], ergänzt durch Autor
* Englischer Name des Gesetzes: Korea Legislation Research Institute (elaw.klri.re.kr/:20.11.2013)
Tabelle 7: Die Altersgrenze der Kinder und Jugendlichen in koreanischen Gesetzen
Im Vergleich zu den koreanischen Altersgrenzen ist in Deutschland eine eindeutig einheitlichere Altersgrenze der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Gesetze festgehalten. Im Sozialgesetzbuch (SGB) wird das „Kind“ eine Person unter dem 14. Lebensjahr (§ 7 Abs.1 Satz 1 SGB VIII) beschrieben, es wird allerdings gleichzeitig als eine Person unter dem 18. Lebensjahr im Sinne des Rechts der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder (§ 7 Abs. 2 SGB VIII) definiert. Zudem wird der Name „Jugendlicher“ für Heranwachsende ab dem 14., die aber noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat, beschrieben (§ 7 Abs.1 Satz 2 SGB VIII). Ein „junger Volljähriger“ wird als Person ab dem 14., der aber noch nicht das 27. Lebensjahr erreicht hat, definiert (§ 7 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII). Die Bestimmungen dieses Gesetzes bezieht sich also auf die Definition des Begriffs „Kind“ und gilt somit nur für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 7 Abs. 4 SGB VIII). Ebenfalls werden im Strafrecht Jugendliche in einer Altersspanne von 14 bis 18 Jahren bestimmt (§ 1. Abs. 2 JGG). Diese Grenzen werden allerdings nicht gleichermaßen im Zivilrecht aufgeführt. Der Grund dafür ist, dass das Kind immer in Beziehung zu seinen Eltern steht und allein aus dieser Beziehung heraus betrachtet wird. Ein Kind und seine Eltern werden ein Leben lang als Kleingesellschaft „Familie“ betrachtet, so dass im Zivilrecht eine zeitliche Obergrenze, wann das „Kindsein“ endet, nicht benötigt wird[3]. Die Tabelle 8 zeigt die aktuelle Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche in Deutschland.
Gesetze Alter |
0 |
6 |
9 |
14 |
18 |
27 |
Sozialgesetzbuch |
Kind § 7 Abs.1 Satz 1 SGB VIII |
|||||
Kind (im Anwendungsbereich des Rechts der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder) §7 Abs. 2 SGB VIII, § 1 Abs.2 SGB VIII |
||||||
Jugendlicher § 7 Abs.1 Satz 2 SGB VIII |
||||||
Junger Volljähriger § 7 Abs.1 Satz 3 SGB VIII |
||||||
Strafrecht |
Jugendlicher § 1. Abs.2 JGG |
|||||
Zivilrecht |
nirgends definiert |
Tabelle 8: Die Altersgrenzen der Kinder und Jugendlichen in deutschen Gesetzen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Altersgrenzen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und Südkorea unterschiedlich sind. Während in Deutschland eine relativ einheitliche Altersgrenze bis 18 Jahre besteht, zeichnet sich in Südkorea die Altergrenze in vielfältigeren Schichten ab. Daher wäre es notwendig, dass in Südkorea eine einheitliche Altersgrenze für Kinder und Jugendlichen verankert wird. In Südkorea sind jedoch in der Regel die Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt gegen Kinder, z.B. die Intervention und Prävention von Gewalt gegen Kinder durch das zuständige Kinderschutzzentrum, im Kinderwohlfahrtsgesetz definiert und somit scheint, die tatsächliche Altersgrenze der Kinder und Jungendlichen unter dem 18 Lebensjahr in einem Kontext mit Deutschland zu stehen. Aus diesem Grund bietet es sich an, in dieser Studie davon auszugehen, dass der Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen bei einer Altersgrenze unter dem 18 Lebensjahr besteht.
- [1] Die Regierungsstrukturorganisationen unterscheiden zwischen den zuständigen Ministerien für Kinder und Jugendliche. Die Arbeit der Kinder wurde dem Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt zugeordnet und die Arbeit für Jugendlichen dem Ministerium für Frauen und Familie. (§ 38, 41 Regierungsorganisationsgesetz, Korea Ministry of Government Legislation, law.go.kr: 08.04.2013)
- [2] Moon, Y., 2010. Concerning Current Child welfare Law with particular Emphasis on Child Abuse. Hanyang Law Review Vol. 21-3 (31), S. 411
- [3] Vgl. Albert, I., 2008. Innerfamiliäre Gewalt gegen Kinder. Diss. Frankfurt am Main, S. 27