Die rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorische Strukturen in Deutschland und Südkorea

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Gegebenheiten im Hinblick auf Gewalt gegen Kinder in Deutschland und Südkorea. Dafür muss zunächst auf die speziellen historischen Übergänge und Übersichten der Rechtssysteme in den jeweiligen Ländern eingegangen werden, um die unterschiedlichen Traditionen und Wurzeln zu ergründen. Daran anknüpfend werden die Anwendungsmöglichkeit der vielfältigen Gesichtspunkte von sozialarbeiterischen Handlungen erörtert sowie organisatorische Gegebenheiten, familiengerichtliche Maßnahmen und strafrechtliche Aspekte in Bezug auf Gewalt gegen Kinder dargestellt, weil die Gesetze und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe von praktischen Handlungsfeldern geprägt sind. Anschließend wird sich mit einem Vergleich der jeweiligen Länder befasst. Neben dem Vergleich der Rechtssysteme stellt sich dann die Frage, wie effektiv die jeweiligen Länder die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Realisierung in der Praxis anwenden.

Die Rechtssysteme in Deutschland und Südkorea sind weitgehend ähnlich, da Südkorea nach dem zweiten Weltkrieg (1945) vom deutschen Recht beeinflusst wurde und einzelne Bestimmungen übernahm [1] . Zudem haben die beiden Länder, nach dem zweiten Weltkrieg, eine ähnliche Ausgangssituation – trotz zweier unterschiedlicher Ideologien –. Aus diesem Grund gibt es mehrere vergleichende Untersuchungen über das Rechtssystem von Deutschland und Südkorea. Trotzdem sind konkrete, vergleichende Perspektiven relativ schwierig, da sich das Recht aufgrund differenzierter gesellschaftlicher Entwicklungen beider Länder und dem Auftreten neuer Problemfelder auseinander entwickelten. [2]Jedoch lohnt sich eine rechtsvergleichende Studie, da die jeweiligen Länder voneinander lernen und fruchtbare Anregungen zur Problemlösung in Bezug auf das KSS ausarbeiten können.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Gegebenheiten in Südkorea

  • [1] Vgl. Choi, J., 2011. Historische Auslegung und Identität. Zur Rezeption des deutschen Strafrechts in Korea. Inha Law Review 14(3). Incheon, S. 191-215
  • [2] Vgl. Kim, W., 2007. Jugend und Jugendhilfe im Modernisierungsprozess. Diss. Hamburg, S. 107109
 
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