Überblick über die Kinderschutzgesetze
Die Gesetze, die sich auf Gewalt an Kindern beziehen, sind in Südkorea nicht nur das Kinderwohlfahrtsgesetz (KWG), sondern auch das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz für besondere Fälle zur Bestrafung von Verbrechen von häuslicher Gewalt (GfBhG), das Gesetz für die Prävention von häuslicher Gewalt und zum Schutz der Opfer (GPhGS), das Jugendschutzgesetz (JSG) und das Zivilrecht (siehe Tab. 17). Obgleich mehrere Gesetze existieren, können diese nur schwer interpretiert und herangezogen werden. Das liegt daran, dass Südkorea nicht unbedingt ein synthetisches und systematisches Rechtssystem hat und daher gelegentlich Probleme der Redundanz auftreten[1] . Es kann daher vorkommen, dass ein Einzelfall von häuslicher Gewalt an Kindern durch unterschiedliche Gesetze auch unterschiedlich bewertet wird. So kann ein Fall beispielsweise durch das KWG als „Kindesmisshandlung“ definiert werden, durch das GPhGS hingegen als „häusliche Gewalt“. Der Einzelfall bleibt hier derselbe, die Beurteilung allerdings variiert. Dies zeigt, dass sich die Verfahren dieser Gesetze grundlegend in ihrer Instanz, aber auch ihrer Anwendung von Maßnahmen und Strafen unterscheiden. Diese Gesetze sind jeweils abhängig von der entsprechenden Ära und der widersprüchlichen politischen Lage des jeweiligen Regimes, woraus folgt, dass sie untereinander keine integrierte Weiterentwicklung oder Flexibilität mit sich bringen. Durch diesen Vorgang ergibt sich ein uneinheitliches, sozialpolitisches Problem, welches Verwirrung auf der operativen Ebene für die offiziell arbeitenden SozialarbeiterInnen zur Folge hat. Dies führt zu negativen Auswirkungen beim Empfänger von Kinder- und Jugendhilfeleistungen. Daher besteht eine große Notwendigkeit für eine Konsistenz des Rechtssystems und einer effizienten Einheit im Rahmen von Kinder- und Jugendgesetzesführung. Die Diskussionen dazu führen zu der These, dass eine integrierte Politik für den Kinderschutz erarbeitet werden muss. Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Aspekte des KWG, da dieses alle Formen von Gewalt an Kindern direkt beschreibt und zugleich eine große Menge an zentralen Vorschriften und Maßnahmen dagegen bietet. Wird gegen Gewalt an Kindern eingegriffen, richten sich die Maßnahmen der Instanz des Kinderschutzzentrums meistens nach den Richtlinien des KWG. Um dies zu verbildlichen, bietet das folgende Kapitel eine Übersicht der Weiterentwicklung des KWG in Südkorea und dessen Richtlinien gegen die Gewalt an Kindern.
Quelle: Ministry of Government Legislation , National Child Abuse Report
Tabelle 17: Kinderschutzgesetz in Bezug auf Gewalt an Kindern in Südkorea[2]
- [1] Vgl. Moon, Y., 2010. Concering Current Child welfare Law. With particular Emphasis on Child Abuse. Hanyang Law Review Vol. 21-3(31), S. 404; Lee, S., Ha, S., Lee, H., 2008. A Comparative Study on the Laws Related to Child Abuse Between Korea und Japan. Journal of Korean Council for Children & Rights Vol. 12-3, S. 226; Moon, Y., 2011. A Study on the prevention of Child Abuse and the Protection Measures of the Abused Child. Diss. Dongguk Uni.,S. 6
- [2] Englisch:1) Child welfare act 2) Act on special cases concerning the punishment, etc. of crimes of domestic violence, 3) Act on the Prevention of Domestic Violence and Protection, etc. of Victims, 4) Juvenile protection act, 5) Act on the protection of children and juveniles from sexual abuse, 6) Act on special cases concerning the punishment, etc. of crimes of sexual violence, 7) Act on the Prevention of sexual violence and Protection, etc. of Victims, 8) Criminal act, 9) Civil act. Ministry of Government Legislation. law.go.kr