Das Jugendamt in Kassel

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Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes Kassel

Die MitarbeiterInnen des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) des Jugendamtes Kassel bieten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und anderen Sozialleistungsgesetzen angemessene Beratung und Hilfe an. Der ASD richtet sich mit seinem Angebot an junge Menschen und ihre Eltern, Alleinerziehende, Familien, Einzelpersonen und an ältere Menschen. (Stadt Kassel ca. 196000 Einwohner, davon 49000 unter 24 Jahren -25,1%[2]). Zu den Aufgaben des Jugendamtes Kassel zählen unter anderem:

Ÿ Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 KJHG)

Ÿ Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge bei Müttern und Vätern, die allein für ein Kind zu sorgen haben (§ 18 KJHG)

Ÿ Einleitung, Begleitung und Steuerung von gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder gemäß § 19 KJHG

Ÿ Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und des Umgangsrechts (§ 17 KJHG)

Ÿ Hilfen an Kinder und Jugendliche in Krisen- und Konfliktsituationen (§ 8 KJHG)

Ÿ Niedrigschwellige Beratung und Betreuung von Familien

Ÿ Beratung, Vermittlung und Betreuung von Hilfen für Kinder in Notsituationen (§ 20 KJHG)

Ÿ Einleitung und Begleitung von Jugendberufshilfen (§ 13 KJHG)

Ÿ Vermittlung von Tagespflege (§ 23 KJHG) und Beratung der Tagesmütter/ -väter

Ÿ Inobhutnahme und Herausnahme von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen (§§ 42-43 KJHG)

Ÿ Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren (§ 50 KJHG i.V. mit §§ 49 und 49a FamFG)

Ÿ Anrufung des Familiengerichts bei Gefährdung des Kindeswohls gemäß

§ 1666 und § 1666a BGB i.V. mit § 50 KJHG (Ausübung des staatlichen Wächteramts)

Durch den ASD[3] soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahren geschützt werden und eine ganzheitlich präventive Hilfe angeboten wird. Im Hinblick auf Gewalt gegen Kinder sind folgende Aufgaben des ASD wichtig:

Ÿ Die Unterstützung und Entlastung von Eltern bei den Aufgaben der Versorgung der Kinder.

Ÿ Der Schutz des Kindes vor Gefahren durch präventive Angebote.

Ÿ Die Realisierung der Wünsche für die Eltern vorrangig durch Entlastung, Unterstützung und Hilfe zum Schutz der Kinder. Das heißt, die Eltern müssen das Vertrauen haben können, dass im Rahmen von Hilfe und Entlastung nicht Hinweise und Begründungen für Eingriffe gesammelt werden.

Ÿ Die Beurteilung für die Verantwortung und Verpflichtung zum Kinderschutz, ob nur durch Eingriffe des Familiengerichts der Schutz des Kindeswohls im konkreten Fall gewährleistet werden kann (siehe § 50 Abs. 3 SGB VIII)

Der ASD erfüllt eine Doppelfunktion: Es arbeitet zum einen nach dem Präventionsansatz, in dem es ein freiwilliges soziales Beratungsangebot und Unterstützung anbietet, anderseits ist es eine Kontrollinstanz, die zum Schutz des Kindes in das elterliche Sorgerecht eingreifen kann. Vor der Entscheidung über eine Inanspruchnahme der Hilfe zur Erziehung sind Eltern, Kinder und Jugendliche zu beraten und auf mögliche Folgen für die Entwicklung des Kindes und Jugendlichen hinzuweisen. Über die Gewährung, die Dauer, die Art und den Umfang der Hilfe zur Erziehung, einer Hilfe für junge Volljährige oder einer Eingliederungshilfe, entscheidet die Erziehungskonferenz des Jugendamtes Kassel.

In Kassel arbeiten ca. 40 Fachkräfte des ASD aus unterschiedlichen Disziplinen und mit spezifischen Aufgabenbereichen zusammen. Diese beinhalten die umfassende Bearbeitung von Gefährdungsmitteilungen, Erziehungs-, Trennungs- und Scheidungsberatung sowie das Einleiten von erzieherischen Hilfen (HzE). Alle SozialarbeiterInnen sind Fachkräfte, darunter können ca. 16 MitarbeiterInnen mit Zusatzausbildungen nachweisen, sodass diese als besonders qualifizierte Fachkräfte angesehen werden.

Sie beraten zusätzlich andere Kolleginnen und Kollegen des ASD, die mit Kindeswohlgefährdungen konfrontiert sind. Regelmäßig finden für alle MitarbeiterInnen des ASD Fallkonferenzen zur Kindeswohlgefährdung statt. Der ASD arbeitet in Arbeitskreisen mit der Polizei, Krankenhäusern, Ärzten und Juristen zusammen. Darüber hinaus besuchen sie Schulen, Kindergärten und Kindertage-stätten, um über Kindeswohlgefährdung zu informieren.

Quelle: Gefährdungsmeldungen beim Jugendamt Kassel 2012

Abbildung 45: Gefährdungsmeldungen beim Jugendamt Kassel 2012

Quelle: Gefährdungsmeldungen beim Jugendamt Kassel 2012

Abbildung 46: Vom ASD eingeleitete Hilfemaßnahmen nach einer festgestellten Gefährdung (2012, Jugendamt Kassel)

Das Jugendamt Kassel hat im Jahr 2012, 260 Gefährdungsmeldungen erhalten, wobei die meisten (65 Fälle) von staatlichen Behörden wie Polizei, Gericht, und Staatsanwaltschaft gemeldet wurden. 41 Fälle wurden von medizinischen Einrichtungen, Hebammen, Ärzten/Ärztinnen, Kliniken und Nachbarn (39 Fälle) gemeldet. Die Fachkräfte bearbeiteten durchschnittlich 6,5 Fälle im Jahr 2012. In ingesamt 64 Fällen wurden Hilfeleistungen bzw. eine Inobhutnahme eingeleitet.

  • [1] Dieses Kapitel basiert auf dem erhaltenen Material und der Mithilfe von Frau Ulrike Prueß und Herrn Dr. George von Soest des Jugendamtes Kassel.
  • [2] Stadt Kassel. 2013. Kassel Daten. serviceportal-kassel.de/imperia/md/-/content/cm- s01/07rathaus-info/statistik/kassel_daten_2013_version_2_barrierefre-i.pdf: 30.01.2014, S. 7
  • [3] Der ASD hat Clearing- und Koordinationsfunktionen. Das bedeutet, dass die Ursachen der Problemlagen durch Zuhören und genaues Hinsehen abgeklärt werden. Der ASD klärt hilfesuchende Familien fachkundig auf und sorgt in Absprache mit allen Beteiligten für die passende Hilfe. Der ASD sieht den Menschen in seinem gesamten Beziehungsgeflecht, hat biographische Aspekte, familiäre Beziehungen und das soziale Umfeld ebenso im Blick wie den Schutz von Kinder und Jugendlichen. Siehe: Informationspapier des Jugendamtes Kassel.
 
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