Der öffentliche Auftrag

Im nun folgenden Abschnitt werden die Grundlagen um die öffentliche Auftragsvergabe gelegt. Hierbei wird der Umfang der öffentlichen Auftragsvergabe erläutert, der Vergabeprozess und die Rollen der beteiligten Elemente beschrieben. Damit wird die Basis für eine Analyse der Ziele und Auswirkungen von Korruption auf Unternehmen, Behörden und Einzelakteure geschaffen. Da es sich um ein äußerst komplexes Rechtsgebilde handelt, soll hier nur im Abstrakten und auch nur im Rudimentären ein Einblick über die Funktionsweise der öffentlichen Auftragsvergabe gewährt werden.

Was ist ein öffentlicher Auftrag?

Bei dem Vergabewesen handelt es sich um eine gesellschaftlich, juristisch und wirtschaftlich komplexe Materie, wenn doch der Kern simpel erscheint: Auch Behörden, ihr unterstellte Dienststellen und öffentliche Körperschaften müssen Güter beschaffen, Dienstoder Bauleistungen in Anspruch nehmen oder Immobilien erwerben.

Ein öffentlicher Auftrag ist der entgeltliche Vertrag „von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bauoder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen.“

Das gesamte Auftragsvolumen öffentlicher Aufträge beläuft sich in Deutschland auf bis zu 360 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu betrug 2011 das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands 2 570 Milliarden Euro, d.h. das Volumen öffentlicher Aufträge beträgt derzeit ca. 14% des BIP. Die genaue Summe lässt sich nicht exakt beziffern, da die statistische Erfassung einerseits nicht einheitlich ist, andererseits Aufträge unterhalb des Schwellenwertes nur unzureichend überhaupt erfasst werden. Dennoch geht es bei dieser gewaltigen Summe nicht nur um die Erfüllung von Bedürfnissen öffentlicher Einrichtungen, dem öffentlichen Auftragswesen kommt somit eine zentrale Steuerungsfunktion zu, denn über die Art der öffentlichen Nachfrage ist es möglich, in einem wirtschaftlichen Abschwung die domestische Ökonomie zu stützen. Damit hierbei nicht der freie Wettbewerb durch Vorteile für bestimmte Unternehmen behindert oder eingeschränkt wird, unterliegt das öffentliche Vergabewesen gewissen Beschränkungen, welche unter anderem im §97 GWB aufgeführt sind:

• Transparenzgebot (Abs. I)

• Wettbewerbsgrundsatz (Abs. I)

• Grundsatz der Gleichbehandlung (Abs. II)

• Förderung des Mittelstands (Abs. III)

• Wirtschaftliche Beschaffung (Abs. V)

Darüber hinaus bestehen weitere Grundsätze bspw. das Verbot von Ausschreibungen zur Markterkundung oder die ausgeglichene Ausschreibung von Bauaufträgen zur ganzjährigen Bautätigkeit, wie sie im §2 VOB/A zu finden sind. Um die Vergabesituation besser zu verstehen, ist ein Überblick zu den relevanten Rechtsverordnungen nötig.

 
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