Datenbasis

Grundlage des Folgenden ist eine von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierte Untersuchung, die wir kürzlich abgeschlossen haben. In dieser Untersuchung haben wir die Verbreitung, die kollektiven Regulierungsformen und die betriebliche Regulierungspraxis von Erfolgsentgelten in der Metall- und Elektroindustrie mit einem Mix aus drei methodischen Ansätzen untersucht. Der erste Ansatz ist die sekundärstatistische Auswertung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und des IAB-Betriebspanels. Mit dem SOEP ist es möglich, die Verbreitung und Verteilung von Erfolgsentgelten auf Individualebene zu analysieren, während das IAB-Betriebspanel die Untersuchung der Verbreitung und Verteilung von Erfolgsentgelten auf betrieblicher Ebene ermöglicht. Der Fragebogen des SOEP enthält folgende Frage zu Sondervergütungen: „Haben Sie letztes Jahr von ihrem Arbeitgeber eine oder mehrere der folgenden Sondervergütungen erhalten?“. Zu den dann angeführten Möglichkeiten gehört auch die Rubrik

„Gewinnbeteiligung, Gratifikation, Prämie“. Gewinnbeteiligungen entsprechen dabei den diskutierten Erfolgsentgelten ziemlich genau. Gratifikationen und Prämien hingegen sind nicht näher bestimmt und lassen den Befragten Raum für Interpretationen und die Einbeziehung weiterer Entgeltbestandteile wie Prämien zur Betriebszugehörigkeit oder Ähnliches, die keine Verwandtschaft zu Erfolgsbeteiligungen aufweisen. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass in den Daten des SOEP die Verbreitung von Erfolgsentgelten tendenziell überschätzt wird, weil in das entsprechende Item auch andere Entgeltbestandteile eingehen. Diese Unschärfe dürfte allerdings dadurch relativiert werden, dass Erfolgsentgelte als Gewinnbeteiligungen eine dynamische Entwicklung genommen haben, während Entgeltformen wie die Gratifikation von Betriebszugehörigkeiten oder andere,

feste oder sporadisch gezahlte Prämien eher auf dem Rückzug sind.2 Eine mögli-

che Zunahme der Verbreitung der im SOEP erfragten Entgeltkategorie dürfte deshalb vor allem auf die Zunahme von Gewinnbeteiligungen zurückzuführen sein. Das IAB-Betriebspanel fragt hinsichtlich Kapital- und Gewinnbeteiligung:

„Gibt es in ihrem Betrieb zusätzliche finanzielle Anreize für die Beschäftigten in Form einer Kapitalbeteiligung am Unternehmen oder in Form einer Gewinnbzw. Erfolgsbeteiligung?“.

Den zweiten Ansatz bildet die Auswertung von kollektivvertraglichen Vereinbarungen zu Erfolgsentgelten der 40 größten Unternehmen aus der Metall- und Elektroindustrie. Damit sollen die konkreten Regulierungsformen der Erfolgsentgelte erfasst werden. Die Großunternehmen sind wahrscheinlich die Unternehmen der Branche, in denen Erfolgsentgelte am weitesten verbreitet sind und den höchsten Umfang aufweisen. Der Analyse vorgeschaltet war eine schriftliche und telefonische Erhebung bei den gewerkschaftlichen BetreuerInnen der Unternehmen zu der Frage, in welchen Unternehmen es Regelungen zu Erfolgsentgelten gibt. Bei den Unternehmen mit einer schriftlichen Vereinbarung zur Erfolgsbeteiligung haben wir um Zusendung der Regelungen gebeten und – mit einer Ausnahme – auch erhalten.

Den dritten Ansatz schließlich bilden neun Fallstudien, die sich auf ExpertInneninterviews gründen. Ausgewählt wurden dazu Betriebe, die eine be sonders hohe Erfolgsbeteiligung oder eine außergewöhnliche Regulierung (beispielsweise als Haustarifvertrag) aufweisen. Ein weiteres Kriterium der Fallauswahl war eine besondere Bedeutung des Falls unter den Betrieben, deren Betriebsräte von den betreffenden Verwaltungsstellen der IG Metall betreut werden. Nicht von ungefähr kommen die meisten der Fälle aus der Automobilindustrie. Darunter sind vier große Endherstellermarken (Auto, Fahrzeug, Limousine und PKW) und vier Großunternehmen (Antrieb, Elektronik, Getriebe und Kugel), deren Geschäftsfelder vorrangig in der Automobilzulieferindustrie liegen. Die Fallstudien bestanden im Kern jeweils aus leitfadengestützten ExpertInneninterviews (dazu Liebold/Trinczek 2009; Meuser/Nagel 2009) mit einem Betriebsrat – entweder dem Vorsitzenden oder dem Experten im Betriebsrat für Entgeltfragen – und mit dem gewerkschaftlichen Bevollmächtigten oder dem für den Betrieb zuständigen Sekretär der Verwaltungsstelle. Dieses Grundgerüst wurde für die meisten Fälle erweitert, darunter in fünf Fällen durch Interviews mit Personalverantwortlichen der Unternehmen. Die ExpertInneninterviews wurden transkribiert, dann nach Themen codiert und im Rahmen verschriftlichter Betriebsfallstudien ausgewertet und interpretiert, die schließlich vergleichend analysiert wurden.

 
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