Kollektivvertragliche Regulierung und Finanzialisierung der Erfolgsbeteiligung
Wie werden Erfolgsentgelte kollektivvertraglich reguliert und ausgestaltet? Unter den 40 größten Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie zahlen 34 eine Erfolgsbeteiligung. In 26 von ihnen existiert dazu ein Kollektivvertrag. Zur Bestimmung des Erfolgs, auf den sich die Erfolgsentgelte beziehen, werden in erster Linie finanzwirtschaftliche Kennziffern genutzt (siehe Übersicht 5) – insofern sind die Erfolgsentgelte ‚finanzialisiert'. Andere Kennziffern, wie etwa der Krankenstand, spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Tabelle 1: Betriebswirtschaftliche Erfolgskennziffern in den Vereinbarungen zu Erfolgsentgelten
Kennzahl |
Erläuterung |
EBIT |
Operatives Ergebnis: Gewinn vor Zinsen und Steuern |
EVA |
Wertbeitrag: Kapitalerlöse (NOPAT) minus Kapitalkosten (gewichtete Fremd- und Eigenkapitalkosten mal investiertes Kapital) |
ROS |
Umsatzrendite: Gewinn geteilt durch Umsatz |
ROCE |
Quotient aus Kapitalerlösen (NOPAT) und Anlagevermögen plus Betriebskapital (eingesetztes und gebundenes, nicht liquides Kapital) |
EBT |
Gewinn vor Steuern |
Jahresüberschuss |
Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung |
Dividende |
Anteil des Gewinns, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird |
EBITA |
Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
EBITDA |
Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
Free Cash Flow |
Zufluss liquider Mittel einer Periode (Cash Flow) nach Investitionen und vor Dividenden |
Keine genannt / Zu bestimmen |
In der Mehrzahl der Unternehmen werden die Erfolgsentgelte anhand einer einzigen Kennziffer berechnet, in acht der 26 Unternehmen mit Kollektivvertrag werden mehrere Kennziffern herangezogen. Dabei werden zumeist Kennziffern für das Gesamtunternehmen und für einzelne Geschäftseinheiten kombiniert. Die dezentralen Kennziffern sollen einen stärkeren Bezug zwischen der Arbeitsleistung der Beschäftigten und den Gewinnen ihrer Geschäftseinheit herstellen. Unter den verwendeten Kennziffern werden am häufigsten das operative Ergebnis (EBIT), der Wertbeitrag (EVA) und die Umsatzrendite (ROS) angewendet.
Abbildung 5: Verteilung der Erfolgskennziffern in den Vereinbarungen (absolute Zahlen)
Quelle: Eigene Erhebung, Mehrfachnennungen möglich
Wertorientierte Kennzahlen, die die Kapitalkosten für Fremd- und Eigenkapital als Mindestverzinsung ausweisen (EVA, ROCE, Free Cash Flow), werden unter den insgesamt 33 verwendeten Kennziffern elfmal zur Berechnung der Erfolgsbeteiligung herangezogen. Auch die Höhe der Dividenden wird in zwei Vereinbarungen dazu genutzt. Da sich diese Kennziffer auf die Anleger bezieht, kann sie ebenfalls den wertorientierten Finanzkennzahlen zugerechnet werden. Zwar sind in der Summe wertorientierte Kennzahlen noch eine Minderheit. Doch zeigt sich, dass solche Kennzahlen zur Berechnung der Erfolgsbeteiligung auf dem Vormarsch sind. Ein Großteil der Vereinbarungen (16) wurde in den letzten vier Jahren abgeschlossen, und wertorientierte Kennziffern werden fast ausschließlich in den neueren Vereinbarungen genannt. Der hierin reflektierte Trend der Finanzialisierung bei den verwendeten Kennziffern wird dadurch unterstrichen, dass in 19 der 26 Vereinbarungen – unabhängig davon, ob sie wertorientiert sind ern festgelegt werden. Die Schwellen können als Ausdruck einer Mindestrenditeforderung – n, jenseits derer erst Erfolgsentgelte gezahlt werden.
Neben der Finanzialisierung ergibt die Auswertung der Kollektivvereinbarungen einen weiteren interessanten Befund. Die Geltungsbereiche der kollektivvertraglichen Regelungen nach Beschäftigtengruppen weisen deutliche Fragmentierungslinien zwischen den Stamm- und Randbeschäftigten auf. Alle ausgewerteten Vereinbarungen beziehen sich auf die Voll- und Teilzeit beschäftigten Tarifangestellten des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens. Die befristet Beschäftigten werden zwar in 17 Regelungen mit einbezogen, doch sind in zwölf der Vereinbarungen zusätzliche Hürden für diese Beschäftigtengruppe enthalten. Entweder wurde ein Stichtag festgelegt, an dem ein Arbeitsverhältnis bestanden haben muss, oder es muss eine festgelegte Mindestdauer überschritten werden. Geringfügig Beschäftigte wurden hingegen nur in zwei Vereinbarungen mitberücksichtigt, und Leiharbeiter haben in keiner Regelung einen Anspruch auf Erfolgsentgelte. Die Fragmentierungslinien zwischen Beschäftigtengruppen werden also bereits in den Kollektivvereinbarungen gezogen.