Institutionentheoretische Grundlagen: Geltungsbedingungen handlungspraktischer Wirkmächtigkeit von Ideen

Lepsius hat einen Ansatz entwickelt, der den Prozess der Institutionalisierung von Interessen auf einer gesellschaftlichen Makroebene erklärt. Demnach lasse sich der Geltungsgrad einer sozialen Ordnung danach beurteilen, inwieweit die ihr zugrundeliegende Leitidee konkretisiert und ihr Handlungskontext ausdifferenziert, sowie Mittel zur Durchsetzung ihrer Handlungskriterien etabliert seien:

„In diesem Sinne ist das Erklärungsproblem, das ich dem Begriff Institution zuordne, die Analyse der Voraussetzungen für die Geltung von auf "Sinnbezüge" gerichteten legitimen Ordnungen. Mit anderen Worten: Institutionenanalyse stellt die Frage: Welche Leitideen wirken in welchen Handlungskontexten bis zu welchem Grade verhaltensstrukturierend?“ (Lepsius 1995: 395).

Lepsius folgt in Anlehnung an Max Weber einem Forschungsprogramm im Sinne des oben dargestellten kulturorientierten gesellschaftstheoretischen Verständnisses, das er dezidiert als Institutionenanalyse rahmt (vgl. Lepsius 2009: 7). Obgleich Lepsius Ansatz makrosoziologisch ausgerichtet ist, lassen sich seine Annahmen auch für eine Organisationsanalyse sehr gut nutzen, und wurden bereits in theoretischen (vgl. Staffhorst 2010) und empirischen Arbeiten (vgl. Schanne 2010) überzeugend auf den organisationalen Kontext angewendet. Die Autorinnen haben gezeigt, dass sich durch eine Analyse des Institutionalisierungsprozesses einer Leitidee auf der Ebene der Organisation gut ihr Geltungsgrad und damit letztlich die Chance ihrer Handlungswirksamkeit beurteilen lässt. Die vorliegende Arbeit schließt sich den Annahmen von Staffhorst und Schanne an. Um Kriterien für die Analyse abzuleiten werden nun folgend die Grundannahmen des Institutionenansatzes von Lepsius dargestellt.

Lepsius geht es um die Frage, unter welchen Umständen sich soziales Handeln in spezifischen Situationen systematisch und unabhängig von Motiven und Interessen beteiligter Akteure, an bestimmten Ideen ausrichtet (vgl. Lepsius 1996: 57f). Sein Institutionenbegriff korrespondiert mit dem Verständnis von Rehberg (vgl. Rehberg 1990; Lepsius 1996: 57f; 1999; 2009), das oben bereits kurz skizziert wurde um es grundlegend im Unterschied zum Organisationsverständnis einzuführen (vgl. 2.2.1). Um damit in der weiteren Analyse arbeiten zu können, ist an dieser Stelle eine genauere Darstellung notwendig.

Das zentrale Merkmal von Institutionen ist das Vorhandensein einer Leitidee. Sie durchwirkt als Letztbegründung die Deutungen und Handlungsorientierungen der Akteure, die sich an der Institution als geltende Ordnung ausrichten und ihr Handeln mit Bezug auf die Leitidee legitimieren: Die Leitidee erhebt Anspruch auf konkretes Verhalten von Akteuren in spezifischen Handlungskontexten. Damit sind bereits mehrere Aspekte benannt.

Zum einen der normative Geltungsanspruch einer Leitidee. Wie oben einführend bereits kurz beschrieben, wird dieser kontextfrei im Sinne eines universellen Gültigkeitsanspruchs aufgefasst. Die an einer Leitidee ausgerichtete Handlungsorientierung erfolgt nicht zweckrational – um bestimmte Ziele zu erreichen – sondern sie erfolgt wertrational, um ihrer Selbst willen, qua normativer Geltungskraft. Nicht konkrete Situationen mit beschreibbaren sozialen Kontexten – wie etwa im Falle normativer Verhaltenserwartungen an Personal in Organisationen – sondern die sozial isolierte Geltung einer Idee liegt einer Institution zugrunde: Fürsorge als Leitidee der bürgerlichen Familie, Rechtmäßigkeit als Leitidee moderner Rechtsstaatlichkeit oder Renditeoptimierung als Leitidee im Kapitalismus. Die benannten Beispiele verdeutlichen, dass eine Leitidee zwar sozial isoliert Gültigkeit beansprucht aber gleichzeitig für Leitideen bestimmte Geltungskontexte angebbar sind, innerhalb derer sie soziales Handeln und soziale Ordnung legitimieren. Damit ist ein weiterer Aspekt benannt. Ein Geltungskontext im Sinne der Leitidee Renditeoptimierung ist jedoch nicht etwa im Sinne einer bestimmten Branche oder eines bestimmten Unternehmens aufzufassen. Geltungskontext in diesem Sinne beschreibt allgemein Unternehmen als Organisationen der Wertsphäre Ökonomie in der Annahme, dass für diese Organisationen die kapitalistische Leitidee Renditeoptierung gültig ist. Konkrete Unternehmen wiederum legitimieren ihre Entscheidungen – als drittes Kriterium – nach außen (vermittelt über Geschäftsberichte, Erfolgsmeldungen, Unternehmenswerte, u.a.m.) und innen (durch Kennzahlensysteme, Berichts- und Entscheidungssysteme, etc.) implizit oder explizit unter Bezugnahme auf diese Leitidee.

Deutlich wird die normative Geltungskraft der Leitideen, wenn man sie in ihren institutionalisierten Geltungskontexten durch alternative Leitideen zu konterkarieren versuchte. Für das eben dargestellte Beispiel etwa würde ein Manager eine Investition von mehreren Millionen Euro in Projekte des sozialen Wohnungsbaus in einer strukturschwachen Gegend ohne jeglichen Bezug zu seinem Unternehmen aus rein caritativen Gründen nur schwer rechtfertigen können – gelingt ihm jedoch solch ein Projekt als strategische Investition etwa in seinen eigenen Produktionsstandort zu rahmen und ihn so anschlussfähig an die Leitidee der Renditeoptimierung zu machen, kann ihm die Legitimierung eines solchen Vorhabens gelingen. Das Beispiel illustriert, wie die Idee Renditeoptimierung universelle normative Gültigkeit im Geltungskontext kapitalistischer Wirtschaftsordnung erhebt: Sie kann unabhängig von individuellen Motiven als Handlungsbegründung ausgewiesen werden und wird als rational in spezifischen Handlungskontexten aufgefasst. Gegenüber anderen Leitideen kann sie sich durchsetzen d.h. ihre die Nichtbeachtung wird sanktioniert – denkbar, um beim Beispiel zu bleiben, durch Widerstand organisatorischer Trägergruppen wie Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Finanzvorstand oder Betriebsrat gegenüber einer als sicher verschwenderisch und unsinnig bewerteten Investitionsentscheidung in Projekte des sozialen Wohnungsbaus. Damit sind drei Dimensionen umrissen, die Lepsius als Bestimmungsgrößen für den Institutionalisierungsgrad einer Leitidee und der Geltung einer Ordnung auffasst: Konkretisierung der Leitidee, Ausdifferenzierung ihres Handlungskontextes und Durchsetzungskraft des Handlungskriteriums (vgl. Lepsius 1995: 395).

Lepsius bezieht Akteure als Trägergruppen von Leitideen in sein Konzept mit ein (vgl. Lepsius 2009: 31) und überwindet damit den blinden Fleck vieler institutionentheoretischer Ansätze, die Akteure als Handlungssubjekte ausblenden. Eine Leitidee gewinnt nach seinem Verständnis erst durch spezifische Trägergruppen, die ihr Verhalten daran ausrichten, handlungsleitende Bedeutung.

„Eine kognitiv isolierbare Idee muß aber auch spezifische Adressaten haben, an denen die Wirksamkeit des Geltungsanspruchs der Idee gemessen werden kann. Der Zusammenhang zwischen einer Idee und einer Trägergruppe, die ihr Verhalten an ihr ausrichtet, muß hinreichend stark sein“ (Lepsius 2009: 35).

Trägergruppen haben in diesem Zusammenhang eine zweifache Bedeutung. Zum einen internalisieren sie Leitideen im Prozess der Sozialisation, d.h. sie eignen sich beim Handlungsvollzug im institutionellen Kontext die dort geltenden Normen und Rationalitätskriterien an und reproduzieren sie damit zugleich wieder. Darüber hinaus verfestigen die Trägerschichten durch das Orientieren ihrer Handlung an der Leitidee dieselbe dahingehend, dass sie ihre Geltung einfordern: Sie sanktionieren die Orientierung an der Leitidee positiv (durch Anschlusshandeln) oder negativ (durch Ausschluss oder Widerstand). Lepsius zu Folge kann am faktischen Verhalten handelnder Akteure die Sozialwirksamkeit einer Leitidee beobachtet werden (vgl. ebenda).

Für die vorliegende Analyse hat diese Einsicht direkte methodische Konsequenzen. Unternehmensethische Managementkonzepte sind Sozialtechnologien, die das Verhalten von Personal in Unternehmen in bestimmter, im Programm definierter Art und Weise, beeinflussen sollen (vgl. 2.1.3). In Anlehnung an die bisher erörterten theoretischen Überlegungen bedeutet das, dass im institutionellen Kontext von Unternehmen neue, innovative Verhaltensweisen entwickelt werden sollen, die zunächst einmal als abweichendes Verhalten angesehen werden müssen. Innerhalb bestimmter Geltungskontexte sollen innovative Rationalitätskriterien Gültigkeit erlangen, soll die neue Leitidee moralsensiblen Wirtschaftshandelns sozialwirksam sein. Ob und inwieweit das gelungen ist, kann – folgt man Lepsius – nur am faktischen Verhalten handelnder Akteure beurteilt werden. Bei der Entwicklung des Untersuchungsdesigns (vgl. Kapitel 5) wird darauf noch genauer eingegangen werden. An dieser Stelle ist es wichtig festzustellen, dass die Wirkmächtigkeit unternehmensethischer Managementkonzepte empirisch über die Analyse des Institutionalisierungsgrades der dort zugrundeliegenden Leitidee bewertet werden kann. Zwar war das Verhalten im untersuchten Organisationskontext nicht in ausreichendem Maße beobachtbar, die Erschließung von faktischem Verhalten zugrundeliegenden Deutungen und Handlungsorientierungen ist allerdings über qualitativ-rekonstruktive Methoden möglich.

Als heuristische Matrix eignet sich der bei Lepsius so genannte Eigenschaftsraum von Institutionen. Darin differenziert er fünf konstituierende Dimensionen, die bei einer Institutionenanalyse beachtet werden sollen und mit denen der Grad der Institutionalisierung einer Leitidee nachvollzogen werden kann (vgl. Lepsius 1995: 399f; 1996):

1. Ausbildung von Rationalitätskriterien für verhaltensrelevante Leitideen Soziales Handeln richtet sich nicht unmittelbar an Wertvorstellungen oder Leitideen aus, sondern wird immer durch konkrete Handlungsmaxime gerahmt, d.h. eine Leitidee erfährt im Prozess der Interpretation und Spezifikation erst ihre Handlungsrelevanz und Gültigkeit: Es werden spezifische Rationalitätskriterien ausgebildet, die Problemwahrnehmung innerhalb eines Handlungskontextes verengt sich.

2. Ausdifferenzierung von Handlungskontexten (Geltungskontext)

Die verhaltensrelevanten Rationalitätskriterien einer Leitidee strukturieren bestimmte Handlungssituationen und sind nur innerhalb spezifischer Handlungskontexte gültig. Der Grad der Institutionalisierung einer Leitidee kann über die Verhaltensorientierung der Akteure im geltenden Handlungskontext bewertet werden: Weist die Leitidee einen hohen Grad der Institutionalisierung auf, dann orientiert sich das Verhalten von Akteuren im Handlungskontext typisch und regelmäßig am Rationalitätskriterium. Ist die Leitidee in nur geringem Maße institutionalisiert, so wird das Verhalten weniger gleichartig im Handlungskontext gestaltet sein, die Handlungssituation ist eher diffus.

3. Entwicklung von Sanktionsmitteln zur Durchsetzung ihrer Geltung gegenüber anderen Leitideen

Eine Leitidee weist dann einen hohen Grad an Institutionalisierung auf, wenn sie sich gegenüber anderen Leitideen im spezifischen Handlungskontext durch Anwendung von Sanktionen auch Geltung verschaffen kann.

4. Verarbeitung von Folgen und Kontingenzen, die durch Institutionalisierungsprozesse ausgelöst werden

Ein weiteres Kriterium des Institutionalisierungsgrades von Leitideen ist der Grad der Externalisierung von Folgekosten aus ihrem Kontext. Institutionen produzieren beabsichtige aber vor allem auch unbeabsichtigte Handlungsfolgen. Ist ein hoher Grad der Externalisierung beobachtbar, dann kann Lepsius zu Folge auch von einem hohen Grad der Institutionalisierung ausgegangen werden.

5. Konfliktaustragung und Vermittlung zwischen verschiedenen und gegensätzlichen institutionalisierten Leitideen.

Institutionen, als handlungsleitende Instanzen, bergen Konfliktpotenzial bei der Beanspruchung gleicher Handlungsräume durch mehrere Institutionen. Dort treffen konkurrierende Leitideen mit ggf. kontradiktorischen Handlungskriterien aufeinander (vgl. Lepsius 1995: 397). Institutionen mit hohem Geltungsgrad gelänge es, ihre Handlungsmaxime gegenüber anderen durchzusetzen. Lepsius betont explizit, dass Institutionenkonflikte sowohl in als auch zwischen Organisationen ausgetragen werden können und schlägt damit selbst eine Brücke zur Übertragung seines Ansatzes auf die Ebene der Organisation und empfiehlt, die Begriffe Institution und Organisation zu unterscheiden.

„Innerhalb einer Organisation können mehrere Institutionen Geltung beanspruchen oder auch nur eine dominant sein.“ (Lepsius 1996: 61)

Implikationen des institutionentheoretischen Verständnisses für die Analyse

Als heuristische Analysefolie wird der bei Lepsius entwickelte Eigenschaftsraum von Institutionen herangezogen. Die Frage der Wirkmächtigkeit unternehmensethischer Managementkonzepte wird demzufolge auf der Mikroebene als Frage formuliert, welche Leitideen in spezifischen Geltungskontexten handlungsleitend für eine Vielzahl von Mitarbeitern werden. Wie oben ausgeführt (vgl. 4.3) folgt die vorliegende Arbeit Giddens Kritik der unzureichenden Kulturbezogenheit des Schütz'schen Handlungsbegriffs nicht und erkennt im Rückbezug auf ihn die Chance, ein methodisches Vorgehen theoretisch zu begründen, das diese Relevanzstrukturen über den Bezug beobachtbaren Verhaltens aufschlüsselt. Dazu wird abschließend im folgenden Abschnitt unter Rückgriff auf Schütz der Handlungsbegriff präzisiert und geklärt, wie die Analyse von Handlungsorientierungen als Methode des Fremdverstehens gestaltet werden kann.

 
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