Ablauf des Auswahlverfahrens

Meist gibt es bei der praktischen Umsetzung der geplanten Forschung eine Einschränkung der Stichprobe aufgrund der Zugänglichkeit zu den in Frage kommenden Personen.176

In der Literatur werden mehrere Zugangswege beschrieben. Helfferich geht zum Beispiel näher auf die Möglichkeit der „Gatekeeper“ ein. Dies sind „Schlüsselpersonen“ in unterschiedlichen Einrichtungen und Postionen, welche Zugang zu betreffenden Personen haben und deren Teilnahmemotivation an einer Forschung hinterfragen. Somit bittet eine bereits bekannte Person um die Teilnahme, was die Chance einer Zustimmung meist erhöht.177

Eine weitere Möglichkeit beschreibt Helfferich unter dem Begriff „Schneeballsystem“ bei welchem bekannte Personen gefragt werden, ob sie wiederum Personen kennen, welche die Stichprobenkriterien erfüllen und an der Forschung teilnehmen würden. infolgedessen sind diese bekannten Personen in gewisser Weise auch wieder „Gatekeeper“, welche die Tore zu potentiellen Forschungsteilnehmer/innen öffnen.178

In beiden Fällen sind die Gatekeeper im Vorfeld über die Forschung aufzuklären, sodass diese ebenfalls eine gewisse Vorinformation weitergeben können.179

Neben diesen beiden Zugangsweisen werden in Helfferichs Ausführungen auch noch die Möglichkeiten der Selbstmeldung aufgrund von ausgehängten Flyern, Anzeigen oder Aufrufe, sowie das Erfragen einer Bereitschaft in Form von Telefonbefragungen genannt.180

Aufgrund des bereits erwähnten intimen Charakter des Forschungsthemas dieser Masterarbeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, war der Zugang über Gatekeeper in der konkreten Forschung der einzig mögliche. Daten über fremd untergebrachte Personen sind nur über die Jugendwohlfahrtsbehörden oder über die entsprechenden Einrichtungen ausfindig zu machen. Durch die eigene Berufstätigkeit in der Jugendwohlfahrt war es nahe liegend, Sozialarbeiter/innen der verschiedenen Jugendwohlfahrtsbehörden als Schlüsselpersonen heranzuziehen.

Zu Beginn wurde nur bei unmittelbaren Arbeitskolleginnen, in der Behörde der eigenen Arbeitsstelle, Information über die Forschung ausgegeben und gebeten, dafür in Frage kommende Personen zu kontaktieren, aufzuklären und deren Motivation zu hinterfragen. Dies wird damit begründet, dass im Vorfeld nicht abzusehen war, wie viele Personen durch diese eine Behörde kontaktiert werden können und sich zur Teilnahme bereit erklären würden. Geplant waren fünf bis sieben Interviews und wenn sich durch die ersten Gatekeeper schon genügend Interviewpartner/innen gefunden hätten, wäre eine Absage an eventuell andere, durch weitere Gatekeeper gefundene Personen, notwendig geworden, was vermieden werden sollte.

Nach dieser ersten Kontaktrunde konnten drei Interviewpartner/innen gefunden werden. Die Daten einer vierten Person kamen von einem Jugendwohlfahrtssozialarbeiter, der über das gemeinsame Studium von der Forschung wusste und mitteilte, dass er ebenfalls jemanden kenne, welcher die Kriterien erfülle und zum Interview bereit sei. Ein/e weitere/r Interviewpartner/in konnte dann schließlich auch noch über das Schneeballsystem ausfindig gemacht werden, indem einer Bekannten während einer Zugfahrt von der Forschung erzählt wurde und diese sogleich meinte, auch eine entsprechende Person zu kennen.

Alle Schlüsselpersonen dieser Forschung nahmen selbständig Kontakt zu den fünf potentiellen Interviewteilnehmer/innen auf, informierten diese und gaben Name und Telefonnummer, nach deren Einverständnis, zur weiteren Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung weiter.

Von einer sechsten in Frage kommenden Person konnten die aktuellen Kontaktdaten erst gegen Ende der Forschung von dem/der zuständigen Sozialarbeiter/in ausfindig gemacht werden, wodurch ein Interview zeitlich nicht mehr möglich war.

 
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