Modell eines Kommunikationskonzepts zur Bekanntmachung des EA
Analysephase
Faktenspiegel auf der Basis der Auswertung der schriftlichen Befragung
Die bisherige Inanspruchnahme der EAs durch die Dienstleister, insbesondere der aus dem EU-Ausland stammenden, bleibt hinter ihrem prognostizierten Potenzial zurück. Dies bestätigten die Ergebnisse der schriftlichen Befragung ebenso wie die der früheren Erhebungen durch das Forschungsnetzwerk. Den Großteil der Nachfrage stellen derzeit Informationsanfragen (ca. 19.000) dar, wohingegen Verfahrensabwicklungen (ca. 1.300) bislang weit dahinter zurückbleiben. Die vorliegenden Zahlen bilden jedoch nur einen Ausschnitt ab, da lediglich auf die Aussagen der antwortenden 58 EAs zurückgegriffen werden konnte. Diese stehen jedoch im Einklang mit bisher geäußerten Zahlen.
Ferner weisen die 41 ausgewerteten Antworten eine hohe Varianz auf: zum einen gaben 21 der Befragten an, bisher noch kein einziges Verfahren abgewickelt zu haben und zum anderen gibt es drei EAs, die über 200 abgewickelte Verfahren vorweisen konnten. Dabei lassen sich auch Unterschiede in Hinblick auf die Verortungsmodelle feststellen. So zeigt die Auswertung, dass 49,3 Prozent der Verfahren über ein zentrales Verortungsmodell, wohingegen 34,3 Prozent über Kammern und 16,4 Prozent über Kommunen abgeschlossen wurden. Dabei ist zu bedenken, dass die zentralen Modelle einzeln betrachtet auch eine höhere Nachfrage generieren, als Kammern oder Kommunen, die in größerer Konkurrenz stehen.
Einflussfaktoren für die Nachfrage des EA
Für die geringe Nachfrage, die von den befragten EAs mit einer durchschnittlichen Note von 4,3 beurteilt wird, werden verschiedene Einflussfaktoren genannt. Mehr als die Hälfte (57,1%) führen den geringen Bekanntheitsgrad als einen Faktor an, der die Inanspruchnahme des EA bestimmt. Weitere Faktoren sind die Funktionsfähigkeit des EA, die nach Angaben der EAs durch rechtliche und technische Hürden noch eingeschränkt ist (28,6%), die Bedienerfreundlichkeit und Nutzbarkeit des Angebots (23,8%), das gewählte Verortungsmodell sowie der Bedarf der Dienstleister (je 19%) und das Service-Angebot im Allgemeinen (16,7%). Genannt werden zudem die allgemeine Wirtschaftslage (9,5%) als eine Nachfrage bestimmende Komponente ebenso wie die Akzeptanz der Dienstleister, noch fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen (je 7,1%) und die Kostenfreiheit des Angebots (4,8%). Außerdem wurde vermehrt die gewählte Bezeichnung „Einheitlicher Ansprechpartner“ bemängelt, da diese falsche Assoziationen und Erwartungen bei den Unternehmern und Bürgern wecke, die nicht erfüllt würden. Diese hätten vor allem zu Beginn des Einsatzes des EA zu einer Reihe von Anfragen geführt, die nicht den Regelungsgehalt der EU-DLR betrafen, hätten aber mit der Zeit abgenommen.